Vorsicht bei der Raten-Pause
Bei coronabedingten Zahlungspausen von Verbraucherkrediten versuchen offenbar einige Kreditinstitute, dafür Verzugs-Zinsen - oder Extra-Entgelte zu erheben. Das sei rechtswidrig, warnen die Verbraucherzentralen. Der Hintergrund: Knapp bei Kasse durch Corona, das trifft derzeit Millionen. Wegen Kurzarbeit, fehlender Mieteinnahmen oder Einbußen als Selbständige. Mit einer Ratenpause bei Verbraucher-Krediten hatte der Gesetzgeber reagiert:
Wer die vom 1. April bis 30. Juni fälligen Kreditraten nicht aufbringen kann, dem steht auf Wunsch ein Zahlungsaufschub von drei Monaten zu – ohne Zusatzkosten. Negative Erfahrungen kann man dem Verbraucherzentrale Bundesverband unter dem Stichwort Corona-Ärger melden.
Quellen: verbraucherzentrale.nrw, test.de
Lebensmittelwarnung bei Kichererbsen
Die Handelskette Alnatura ruft vorsorglich Alnatura Kichererbsen getrocknet zurück. Auf lebensmittelwarnung.de heißt es: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fremdkörper aus Glas in einzelnen Packungen befinden. Die Ware wurde bereits vorsorglich aus dem Verkauf genommen.
Betroffen sind nur Kichererbsen, getrocknet, im 500g-Beutel. Betroffen sind nur die Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten: 14.01.2021 und 27.01.2021
Wer eine betroffene Packung zu Hause hat, kann sie in allen Alnatura-Filialen zurückgeben. Und erhält auf Wunsch Ersatzware oder sein Geld zurück.
Quellen: lebensmittelwarnung.de
Cyber-Versicherungen
Hilfe bei Ärger im Internet gibt es schon ab 49 Euro im Jahr. Das ergab ein Check von 19 sogenannten Cyber-Versicherungen durch die „Stiftung Warentest“. Sie hatte die Policen von 15 Anbietern getestet. Ihr Fazit: die Cyber-Policen eignen sich vor allem für Internet-Nutzer, die bisher noch keine Rechtsschutzversicherung haben.
Je nach Produkt wird im Schadenfall, etwa bei Cyber-Mobbing, ein Löschservice oder psychologische Beratung angeboten. Wer durch Schadsoftware Daten verloren hat, kann die Wiederherstellung durch Experten beauftragen. Anwalts- und Gerichtskosten sind je nach Police und Tarif inkludiert oder nicht umfasst.
Vernünftige Vorsorge heißt aber auch: den Virenschutz regelmäßig updaten, sichere Passwörter verwenden und möglichst wenig Privates im Netz preisgeben.
„Topf secret“: Auskunftsrecht gestärkt
Verschmutzte Küchen, mangelnde Kühlung – staatliche Hygienekontrollen bringen immer wieder Unerfreuliches ans Licht. Auf der Online-Plattform „Topf secret“ kann sich jeder informieren lassen, wie gut oder schlecht sein Supermarkt, Bäcker oder Restaurant bei der Hygiene-Kontrolle vom Gesundheitsamt abgeschnitten hat.
Dieses Auskunftsrecht hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erneut bekräftigt. Weder dürften Behörden die Auskunftsanfragen ablehnen, noch könnten die Überprüften die Bekanntgabe der Ergebnisse verhindern, etwa durch Verweise auf den Datenschutz.
Eine Münchner Metzgerei hatte sich gegen die Veröffentlichung gewehrt. Der Beschluss aus Bayern ist nicht anfechtbar.
Quellen: foodwatch.org, Beschluss auf foodwatch (pdf)