Neues Gesetz zur Maklerprovision
Weihnachtsgeschenk für alle, die sich kurz vor Jahreswechsel privat eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen wollen: Ab 23. Dezember müssen Sie die Maklerprovision nicht mehr alleine zahlen. Wer bestellt, trägt auch die Hälfte der Kosten.
Neu ist außerdem, dass der Vertrag mit dem Maklerbüro eine schriftliche Form haben muss. Ein Handschlagvertrag reicht dafür nicht mehr aus. Ausgenommen von dem neuen Gesetz sind Gewerbeimmobilien. Und auch das sogenannte Bestellprinzip bei Vermietungen bleibt davon unberührt.
Zukünftig ist es somit nicht mehr möglich die vollständige Maklerprovision auf Käufer*innen umzulegen. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass Verkäufer*innen diese Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen. Eine Übersicht bietet die IHK Leipzig Alle Details zum neuen Gesetz finden Sie im Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 28
Lebensmittel-Rückruf
Aldi Nord ruft Forellen-Kaviar mit dem Namen Gourmet Finest Cuisine des Herstellers Guba Trade zurück. Vom Verzehr wird dringend abgeraten, weil Glassplitter enthalten sein können.
Betroffen sind 50 Gramm-Gläser mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.04.2021und den Chargen-Nr. 295 und 296. Kundinnen und Kunden können den betroffenen Kaviar in den Filialen zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbelegs.
Weniger Haftungsrisiko bei Bankkarten-Verlust
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Verbraucherrechte beim Bankkarten-Verlust. In seinem Urteil vom 11. November hat der EuGH entschieden, dass Bankkundinnen und -Kunden kontaktlose Zahlungen mit ihrer verlorenen bzw. gestohlenen Bankkarte nicht mehr übernehmen müssen ab dem Zeitpunkt zu dem sie den Verlust ihrer Karte bei der Bank gemeldet haben (Aktenzeichen c-287/19 ).
Das Problem bei Karten mit NFC-Technik: Die Funktion des kontaktlosen Zahlens kann nicht sofort gesperrt werden.
Teure Schoko-Weihnachtsmänner
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat in einer Stichprobe festgestellt, dass die Preise für Marken-Schoko-Weihnachtsmänner bei Discountern, in Supermärkten und Drogerien stärker voneinander abweichen, als bei normaler Schokolade - bei einem Produkt sogar bis zu 126 Prozent!
Die wichtigsten Infos dazu, von der Verbraucherzentrale Hamburg:
„Statt 50 und 100 Gramm sind die Alpenmilch Weihnachtsmänner von Milka nur noch 45 sowie 90 Gramm schwer.
Händler haben zusätzlich teilweise die Preise für den Milka-Weihnachtsmann erhöht. Der stärkste Preisunterschied im Vergleich zum letzten Jahr wurde mit bis zu 36 Prozent bei Rewe festgestellt.
Der Handel will offenbar in der Weihnachtszeit kräftig mitverdienen, denn es gab für den Normalpreis Preisunterschiede von bis zu 54 Prozent für ein und dasselbe Milka-Produkt.
Die Preisunterschiede für Schoko-Weihnachtsmänner im Allgemeinen sind enorm: Von 0,48 bis zu 2,65 Euro pro 100 Gramm reicht der Preis für eine 200-Gramm-Schokofigur.“
Der Tipp der Verbraucherschützer: „Wer in den nächsten Tagen Süßwaren für Adventskalender, Nikolausstiefel und Weihnachten einkaufen will, sollte unbedingt die Preise vergleichen."