Enorme Preiserhöhungen, unverständliche Schreiben, nicht erstattete Guthaben und Boni - BEV hat seine Kunden in den letzten Monaten verärgert. WISO hatte über die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) berichtet, die Verbraucherzentrale hatte das Unternehmen abgemahnt und die Bundesnetzagentur hat ebenfalls ein Auge auf den Energieversorger geworfen.
Nun ist geschehen, was Insider längst erwartet hatten: BEV hat Insolvenz angemeldet. Die gute Nachricht: Kein Kunde sitzt im Dunkeln oder muss frieren, denn die Versorgung ist gesichert! Was die Insolvenz für Kunden - aktuelle wie ehemalige - bedeutet:
Ich bin Kunde. Erhalte ich weiter Strom und Gas von BEV?
Nein. BEV beliefert Kunden nicht mehr mit Energie; die Kunden fallen in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Laut der Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters Axel Bierbach würden die Kunden vom Grundversorger benachrichtigt.
WISO-Tipp: Notieren Sie umgehend Ihre aktuellen Zählerdaten. Wechseln Sie sobald wie möglich aus der (teuren) Grundversorgung zu einem anderen Versorger oder fragen Sie beim Grundversorger nach einem günstigeren Tarif.
Bucht BEV weiter Geld ab?
Laut Insolvenzverwalter bucht BEV keine Abschläge mehr ab. Verbraucherschützer raten dennoch, eventuelle Lastschriftmandate zu widerrufen und keine Zahlungen an das Konto der BEV mehr zu leisten. Auf der Internetseite zum Insolvenzverfahren - zu finden über die Website der BEV - steht die Bankverbindung des vorläufigen Insolvenzverwalters, an das Kunden Nachzahlungen zu leisten haben. Diese Beträge umfassen Energielieferungen bis zum 29.01.2019, dem Tag des Insolvenzantrags.
Muss ich mein Vertragsverhältnis kündigen?
Zwar schreibt der Insolvenzverwalter, das sei nicht nötig. Dennoch rät beispielsweise die Verbraucherzentrale NRW, den Vertrag vorsorglich zu kündigen, sobald die Belieferung unterbrochen wird. Das ist spätestens der Fall, wenn der örtliche Grundversorger einspringt.
Bekomme ich eine Schlussrechnung?
Ja. Das ist die Zusage des vorläufigen Insolvenzverwalters Bierbach. Sollten Nachzahlungen des Kunden nötig sein, seien die an das Sonderkonto zu leisten. Bei Nachfragen sei die Service-Hotline der BEV weiter geschaltet: 089 - 120 895 232.
Was ist mit meinen Guthaben und Boni?
Vorerst schauen Kunden in die Röhre: Da die BEV zahlungsunfähig ist, werden keinerlei Guthaben ausbezahlt. Es bleibt nur, Forderungen später, nach Eröffnung des ordentlichen Insolvenzverfahrens, zur Insolvenztabelle anzumelden. Das geschehe frühestens im April 2019, so der vorläufige Insolvenzverwalter.
Wie kann ich Ansprüche geltend machen?
Da das Insolvenzverfahren derzeit noch vorläufig ist und das ordentliche Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist, sind Forderungen zur Insolvenztabelle derzeit noch nicht möglich. Der vorläufige Insolvenzverwalter weist auf www.bev-inso.de zudem darauf hin, dass keine Einzelfragen von Gläubigern oder Kunden beantwortet würden.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Ansprechpartner für Fragen rund um die Energielieferung bleibe vorerst die BEV - so der vorläufige Insolvenzverwalter - alle anderen Neuigkeiten zum Insolvenzverfahren würden auf der Website bev-inso.de veröffentlicht.