Bevor sie starten, werden sie von einem türkischen Hafenarbeiter angesprochen. Es geht um Flüchtlinge, die nach Symi wollen. Bernd Keller beschließt, sie mitzunehmen. In Griechenland wird er dann festgenommen. Der Vorwurf der griechischen Behörden lautet: gewerbsmäßiges Einschleusen von sechs Personen. Keller wird in Griechenland der Prozess gemacht. Die Anklage unterstellt dem Rentner, pro Flüchtling Geld kassiert zu haben. Er wird zu sechszehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Auch der Syrer Mohammad A. soll Teil eines Schlepper-Netzwerks gewesen sein. Doch seine Version ist eine andere. Er sei ein Friseur aus Syrien, habe in Istanbul gearbeitet und von den Überfahrten gehört. Die Schleuser hätten ihn erpresst, entweder er werbe Flüchtlinge an oder er dürfe nicht aufs Boot. Mohammad A. wird in Deutschland der Prozess gemacht. Die Anklage lautet: gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern. Der Syrer kommt auf Bewährung frei, ihm kann nur Beihilfe nachgewiesen werden.
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Dabei hat Deutschland im Kampf gegen kriminelle Schleuser Entschlossenheit versprochen. Stolz präsentiert die Bundespolizei Ergebnisse: In Zusammenarbeit mit italienischen und türkischen Behörden sei es ihnen im Januar 2016 gelungen, einen internationalen Schleuserring zu zerschlagen. Die Schlepper, so der Vorwurf der Ermittler, hätten auf schrottreifen Geisterschiffen, die führungslos vor der italienischen Küste trieben, weit über tausend Flüchtlinge sich selbst überlassen. Allein in Deutschland werden 21 Verfahren eröffnet, auch Mohammad A. ist unter den Angeklagten. Doch für die Geisterschiff-Schleuser gibt es bislang nur milde Strafen: Neun Verfahren werden eingestellt, fünf Angeklagte kommen auf Bewährung frei, in sieben Fällen ist das Urteil noch offen. Trotzdem ist die Staatsanwaltschaft weiterhin überzeugt, ihr sei ein großer Schlag gegen Schleuserkriminalität gelungen.
Frontal 21 über das schwierige Vorgehen im entschlossenen Kampf gegen Schlepper und Schleuser.