„Diese sogenannte Risikogruppe umfasst 3.638 Antragsteller aus den Herkunftsländern Syrien und Irak, über die im schriftlichen Verfahren entschieden wurde“, heißt es Mitte Juni in einer internen Mail des BAMF-Referats für Asylverfahren an die Abteilungsleiter, die Frontal 21 und den „Nürnberger Nachrichten“ vorliegt.
Nachträgliche Identitätsprüfung
Von den Syrern und Irakern, deren Identität unklar ist, sollen jetzt nachträglich Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht werden, die dann mit der Datenbank des Bundeskriminalamts abgeglichen werden sollen - erst jetzt, viele Monate nach ihrer Anerkennung in Deutschland.
Das Bundesamt teilte auf Nachfrage mit, diese Fälle würden „bis zum 15.07.2017 nachregistriert“: „Das BAMF hat eine mittlere vierstellige Zahl von Fällen identifiziert, in denen eine erkennungsdienstliche Behandlung nachzuholen ist.“ Diese Gruppe gilt als besonders riskant, weil die Geflüchteten nicht persönlich von BAMF-Mitarbeitern angehört worden sind, sondern nur einen Fragebogen ausfüllen mussten.
Stichprobenartige Überprüfung von Altfällen
Ende Mai hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) darauf hingewiesen, dass der Fall Franco A. ein Einzelfall sei. Eine stichprobenartige Überprüfung von 2.000 Altfällen habe ergeben, dass in keinem anderen Verfahren Sicherheitsstandards verletzt worden seien.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, sieht die jetzt aufgetauchten Sicherheitslücken beim BAMF kritisch: „Ich bin davon ausgegangen, dass jetzt im Jahr 2017 alle erfasst und registriert wurden, die 2015 zu uns gekommen sind“, sagte Lischka im Interview mit „Frontal 21“. „Die Gefahr besteht darin, dass es zu falschen Asylentscheidungen kommt und dass Kriminelle und Menschen mit unlauteren Absichten solche Lücken ausnutzen.“ Der deutsche Bundeswehrsoldat Franco A. hatte sich als geflohener Syrer ausgegeben. Das Bundesamt gewährte ihm nach einer 80-minütigen persönlichen Anhörung eingeschränkten Schutz als Flüchtling.