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Arbeitsgericht Frankfurt:Eilantrag abgewiesen: Bahnstreik kann starten
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Das Frankfurter Arbeitsgericht hat einen Eilantrag der Deutschen Bahn abgelehnt. Die Lokführer können ab Dienstag 2 Uhr streiken. Die Bahn will gegen das Urteil in Berufung gehen.
Der Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft GDL geht weiter.
Quelle: Reuters
Der bundesweite Streik im Fern- und Nahverkehr kann nach Niederlage der Bahn vor Gericht am Dienstag starten. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies am Montag den Eilantrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft GDL zurück. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Ab Dienstagmorgen, 2 Uhr, wollen die Lokführer die Arbeit für 24 Stunden niederlegen. Im Güterverkehr begann der Streik bereits am Montagabend um 18.00 Uhr. Die Bahn hatte den Streik als unverhältnismäßig bezeichnet und insbesondere die kurze Vorlaufzeit kritisiert.
Die Deutsche Bahn hat versucht den Lokführerstreik am Dienstag mit einer Klage zu stoppen. Die GDL hatte diesen erst am vorigen Abend angekündigt.11.03.2024 | 0:21 min
Sechster GDL-Streik im laufenden Tarifkonflikt
Dem folgte das Gericht nicht, der Streik sei nicht unverhältnismäßig, urteilte die Vorsitzende Richterin Stephanie Lenze. Es ist der sechste GDL-Streik im laufenden Tarifkonflikt und der erste der sogenannten Wellenstreiks. Die GDL hatte für einen Verzicht auf Streiks ein neues und verbessertes Angebot der Bahn gefordert.
Die Deutsche Bahn (DB) wiederum hatte am Wochenende neue Verhandlungen auf Grundlage eines von Moderatoren in der vorigen Verhandlungsrunde ausgearbeiteten Konzepts angeboten. Dieses sah unter anderem eine Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 36 Stunden mit vollem Lohnausgleich vor, derzeit sind es 38. Die GDL fordert aber eine Reduzierung auf 35 Stunden.
"Das Tuch zwischen GDL und Deutscher Bahn", so ZDF-Reporterin Gargosch, sei "sehr rissig."10.03.2024 | 1:37 min
Die Deutsche Bahn kündigte an, in Berufung zu gehen. "Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen", hieß es in einer Erklärung des Konzerns. Demnach soll dort am Dienstag verhandelt werden.
Während des Streiks am Dienstag plant die Bahn ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans im Fernverkehr anzubieten.
GDL-Vorsitzender Weselsky nach Urteil zufrieden
Der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky erklärte nach der Entscheidung: "Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen."
Die Lokführergewerkschaft hoffe nun, "dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt", betonte er.
Quelle: dpa, Reuters
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