Bahn-Streik vor Gericht: Für Fahrgäste "blanke Zumutung"
"Blanke Zumutung" für Fahrgäste:GDL-Streik: Bahn zieht vor Gericht
|
Die Deutsche Bahn geht gerichtlich gegen den neuen Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor. Dieser sei "grundlos" und die "Unplanbarkeit des Zugverkehrs nicht hinnehmbar".
Die Deutsche Bahn will den nächsten Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL juristisch verhindern. "Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der GDL aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen", teilte der Konzern am Montag mit.
Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB heute Vormittag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht.
„
Deutsche Bahn
Das Unternehmen kritisiert die "viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden". Diese sei für die Fahrgäste eine "blanke Zumutung". Der Streik sei "grundlos" und die "Unplanbarkeit des Zugverkehrs nicht hinnehmbar", begründete der Konzern sein Vorgehen. Er bezog sich vor allem auf den diesmal kürzeren Vorlauf für den Streik im Güter- und Personenverkehr.
24-Stunden-Streik ab Dienstag im Personenverkehr
Die GDL hatte am Sonntagabend zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Im Personenverkehr soll es am Dienstagmorgen ab 2.00 Uhr für 24 Stunden losgehen, im Güterverkehr bereits ab Montagabend um 18.00 Uhr.
Die GDL hatte den Streik deutlich kurzfristiger angekündigt als die vorigen Arbeitskämpfe. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Claus Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg.
Ultimatum der GDL am Sonntagabend abgelaufen
Nach zuletzt erneut gescheiterten Verhandlungen hatte der Konzern die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse.
Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Warnstreik an. Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn.
Der Lokführerstreik hat Auswirkungen auf Menschen und Unternehmen im ganzen Land. Wie teuer ist der Stillstand auf den Gleisen? Und wie groß ist der wirtschaftliche Schaden?07.03.2024
GDL lehnte Kompromissvorschlag ab
Knackpunkt des Konflikts ist weiterhin die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken.
Wie weit darf die GDL gehen?
Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Neue Streiks kündigt sie nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern hat die GDL mit ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky nicht ausgeschlossen.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.