AfD-Verbot: Bundestag debattiert über zwei Anträge
Debatte im Bundestag:"Menschenfeinde": Wanderwitz wirbt für AfD-Verbot
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Der Bundestag hat sich erstmals mit zwei Anträgen zu einem Verbot der AfD befasst. Ein Verbotsverfahren gegen die Partei bleibt aber umstritten, wie die Plenardebatte zeigte.
Im Bundestag wurde heute über die Anträge für ein AfD Parteiverbot debattiert - unter anderem eingebracht von einem CDU-Politiker.30.01.2025 | 1:45 min
Im Bundestag haben die Abgeordneten erstmals über ein mögliches Verbot der AfD debattiert. Bei einer emotionalen Plenardebatte zeigte sich, dass die Meinungsverschiedenheiten mitunter quer durch die einzelnen Parteien gehen. Zum Auftakt erklärte Mitinitiator Marco Wanderwitz (CDU), die Antragstellenden seien überzeugt davon, "dass die AfD keine Partei ist, die mal eben ein bisschen rechts ist".
"Deshalb wollen wir die Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht mit dem klaren Ziel eines Verbots", so Wanderwitz. Sein Parteikollege Philipp Amthor warnte hingegen vor der Gefahr, dass sich die AfD bei einem Scheitern des Verfahrens "ein demokratisches Gütesiegel anheftet, das ihr nicht zusteht".
"Sind überzeugt davon", dass "die AfD verbotsfähig ist", sagte Marco Wanderwitz im November im ZDF.14.11.2024 | 4:21 min
AfD-Abgeordneter: Verbot wird scheitern
Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer machte im Bundestag deutlich, ein Verbot seiner Partei anzustreben, werde scheitern. "Die Antragsteller wissen, dass die AfD auf Basis der lächerlichen anekdotischen Evidenzen, die der CDU-Politiker Haldenwang und 17 linke Professoren hochselektiv, willkürlich und parteiisch zusammengetragen haben, niemals verboten werden könnte oder dürfte."
Thomas Haldenwang hatte im November angekündigt, eine Kandidatur für die CDU bei der Bundestagswahl anzustreben. Daraufhin wurde entschieden, dass er sein Amt als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht mehr ausüben solle.
Dass Haldenwang zum Jahreswechsel ausscheiden wollte, war schon länger bekannt gewesen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Boehringer ergänzte:
Mit den Anträgen behilfe man sich "mit der böswilligen Ausdeutung von Einzelzitaten, was per Gedankenunterstellung unsere angeblich wahren Ziele offenlegen soll", so der AfD-Politiker.
Die AfD kündigte im Dezember an, ihre vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Jugendorganisation auflösen zu wollen.03.12.2024 | 1:38 min
SPD-Abgeordnete spricht sich für Verfahren aus
Unterdessen sprach sich auch die Abgeordnete Carmen Wegge (SPD) für ein Verbotsverfahren aus: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungswidrig ist", sagte Wegge im Bundestag. Die AfD verfolge das Ziel die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland zu beseitigen. "Das zeigt sie uns nicht nur durch ihren Hass, ihr Menschenbild, sondern auch durch ihr Handeln", sagte die SPD-Politikerin und ergänzte:
Künast: Müssen Courage zeigen
Die ehemalige Bundesministerin Renate Künast (Grüne), die einen zweiten Antrag unterstützt, der zunächst eine Prüfung vorschalten will, ob ein AfD-Verbotsverfahren wirklich Aussichten auf Erfolg hätte, sagte in Berlin: "Nach dem gestrigen Tag ist das heute noch wichtiger, über dieses Thema zu reden." Auch an die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion gerichtet, sagte Künast:
Courage heiße, Instrumente, "die zur Verteidigung der Demokratie aufgeschrieben wurden, ins Grundgesetz, ins Bundesverfassungsgerichtsgesetz, auch anzuwenden", so die Grünen-Politikerin. Dafür könne es kein zu früh oder zu spät geben, argumentierte sie.
Das Oberverwaltungsgericht in NRW bestätigte vergangenes Jahr die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz.13.05.2024 | 2:52 min
Martina Renner von den Linken sagte in ihrer Rede, es sei nicht "unsere Aufgabe, als Mitglieder des Deutschen Bundestages die Verfassungswidrigkeit einer Partei abschließend zu klären". Es sei jedoch die parlamentarische Pflicht, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, argumentierte Renner.
Beantragen können ein Verbot die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Parlamentarier nötig - dies wären derzeit 367 Abgeordnete. Über das Verbot entscheiden kann dann nur das Bundesverfassungsgericht. Notwendig ist dort eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Karlsruher Gerichtssenats.
Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die "freiheitlich demokratische Grundordnung" beeinträchtigen oder beseitigen will und damit verfassungswidrig ist.
In einem Urteil von 1956 fordert Karlsruhe dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der diese Ordnung beseitigt werden soll. Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Es gibt zwei Anträge, die im Herbst 2024 vorgestellt wurden: Erstens eine fraktionsübergreifende Initiative - diese wird von 124 Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz unterstützt. Sie verlangen, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD festgestellt und das Vermögen der Partei für gemeinnützige Zwecke eingezogen wird. Für den Fall, dass es nicht für ein Parteiverbot reicht, soll die AfD zumindest von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden.
Der zweite Antrag will zunächst eine Prüfung vorschalten, ob ein solches Verbotsverfahren wirklich Aussichten auf Erfolg hätte. Dazu soll Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) Gutachter bestellen. Diese Initiative wird von gut 40 Grünen-Abgeordneten um Renate Künast unterstützt. Die Unterstützerinnen und Unterstützer befürchten, dass ein nicht ausreichend vorbereiteter Verbotsantrag scheitern könnte.
FDP-Abgeordneter spricht sich gegen Anträge aus
Der Abgeordnete Konstantin Kuhle (FDP) zeigte sich dagegen skeptisch mit Blick auf ein Verbotsverfahren. Er sei zwar überzeugt, dass die AfD in wesentlichen Teilen "von Personen geprägt wird, die unserer Verfassungsordnung und die der demokratischen Nachkriegsentwicklung unseres Landes feindlich gegenüberstehen".
Dennoch betonte der FDP-Politiker, dass er "in der Abwägung zu einem anderen Ergebnis komme". Seine Fraktion und er persönlich könnten die Anträge daher nicht unterstützen, so Kuhle. Zur Begründung sagte er: "Es gibt unter den Funktionären der AfD, es gibt auch unter den Wählerinnen und Wählern der AfD Rechtsextremisten, Rassisten, Antisemiten, und es lohnt sich nicht, diesen Menschen hinterherzulaufen."
Sollte die AfD als Partei verboten werden? Dafür ist Marco Wanderwitz (CDU) von der Landesgruppe Sachsen, Linda Teuteberg, FDP-Bundesvorstand, spricht sich dagegen aus.17.10.2024 | 11:55 min
Kuhle betonte außerdem, den Anträgen zuzustimmen, hieße das Gespräch mit Menschen, die legitime Anliegen hätten, abzubrechen. "Das können sich Demokraten nicht erlauben", so der FDP-Politiker.
Auch Jessica Tatti vom Bündnis Sahra Wagenknecht stellte gleich zu Beginn ihrer Rede klar, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde. "Nicht alles, was juristisch möglich ist, ist auch politisch klug. Diese Debatte alleine ist schon nichts anderes als ein Wahlkampfgeschenk an die AfD", sagte die Politikerin zur Begründung.