Geldstrafe für Prügel-Torwart: Gersbeck nicht ins Gefängnis
Geldstrafe für Prügel-Torwart:Herthas Gersbeck muss nicht ins Gefängnis
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Hertha-Torwart Marius Gersbeck muss nach einer Prügelei während des Trainingslagers in Österreich nicht ins Gefängnis. Er wurde in Salzburg zu 40.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Hertha-Torwart Marius Gersbeck muss nach einer Prügelei im Trainingslager in Österreich nicht ins Gefängnis.
Quelle: dpa
Marius Gersbeck vom Zweitligisten Hertha BSC ist nach dem gewalttätigen Zwischenfall während des Trainingslagers in Österreich glimpflich davongekommen. Der 28-Jährige entging einer Gefängnisstrafe. Gersbeck wurde am Donnerstag nach einem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung bei dem Opfer vor dem Landgericht Salzburg zu 40 000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Gersbeck mit dem Urteil von Salzburg nicht vorbestraft
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben, was zu einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren hätte führen können. Der Schlussmann des Berliner Bundesliga-Absteigers gilt somit nun nicht als vorbestraft. Seine gezeigt Reue gleich zum Prozessauftakt kam Gersbeck beim Strafmaß sicher zugute:
Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22-jährigen Österreicher entschuldigt und angefügt: "Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast." Das Opfer der nächtlichen Prügelei in Zell am See am 16. Juli nahm die Entschuldigung Gersbecks an, worauf hin die Richterin die im österreichischen Recht vorgesehene Diversion mit der Geldstrafe vorschlug.
Gersbeck einigt sich mit Opfer auf Entschädigung
Dem Vernehmen nach hatte sich Gersbeck zuvor bereits mit dem Opfer auf die Zahlung einer Entschädigung geeinigt, um einen möglichen Zivilprozess zu vermeiden. Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als unwahrscheinlich.
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Am Rande des Trainingslagers von Hertha BSC war es zu der folgenschweren Schlägerei gekommen. Der Torwart hatte dem Opfer Faustschläge und Tritte versetzt. Der 22-Jährige habe dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitabodenfraktur (Anmerk. der Red.: Bruch des Bodens der Augenhöhle), eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Hertha BSC hatte den Torwart nach dem Vorfall suspendiert.
Zukunft von Gersbeck bei Hertha noch ungewiss
Welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft Gersbecks bei seinem Berliner Klub hat, ist noch nicht abschließend geklärt. Allerdings kann Gersbeck nach einer ersten Reaktion von Hertha BSC auf das Urteil offenbar auf ein Comeback hoffen:
"Für uns als Klub ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden", sagte Hertha-Geschäftsführer Thomas Herrich kurz nach dem Prozess gegen Gersbeck am Donnerstag.
Der gebürtige Berliner Gersbeck war in diesem Sommer vom Karlsruher SC zu seinem Jugendverein zurückgeholt worden. Er gilt wegen seiner engen Kontakte in die Fan-Szene als mögliche Identifikationsfigur für den sogenannten Hertha-Weg, mit dem der Bundesliga-Absteiger aus der sportlichen und wirtschaftlichen Krise kommen will.
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