Menschenrechtsinstitut: Kriterien für AfD-Verbot erfüllt

    Analyse zu Parteizielen:Menschenrechtsinstitut: AfD-Verbot möglich

    |

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält ein Verbot der AfD für möglich. Die Partei versuche "rassistische und rechtsextreme Ziele" durchzusetzen, heißt es in einer Analyse.

    Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch.
    Eine Studie des Instituts für Menschenrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die Bedingungen für ein Parteiverbot der AfD erfüllt seien.
    Quelle: dpa

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts, das den gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen hat, heißt es, die Partei gehe "zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele" aktiv und planvoll vor.
    Beispielsweise arbeite die AfD daran, "die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen - auch im öffentlichen und politischen Raum - erfolgt".

    Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.

    Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte

    Klare Abgrenzung der Parteien nötig

    Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
    In der Analyse mit dem Titel "Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik" heißt es weiter: "Es ist von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln."
    Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, "wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen".
    CDU-Chef Friedrich Merz schloss zuletzt im ZDF eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch aus:

    DIMR-Analyse möchte eine "Leerstelle in juristischer Debatte füllen"

    Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine "Leerstelle" in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. Er fügte hinzu:

    Wir empfehlen den Antragsberechtigten laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein.

    Hendrik Cremer, Autor der DIMR-Analyse

    Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

    Wann gelten Parteien als verfassungswidrig?

    Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
    Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
    Quelle: dpa
    Thema

    Mehr zur AfD

    Alice Weidel sitzt mit verschränkten Armen im Bundestag und blickt verärgert zur Seite
    13:31 min

    Politik | frontal:Zehn Jahre AfD

    von David Gebhard, Julia Klaus und Frank Vieltorf