Interview
Heizungsgesetz:Ampel-Koalition verzichtet auf Sondersitzung
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Die Ampel-Koalition will das Heizungsgesetz nach dem vorläufigen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht erst nach der Sommerpause beschließen. Es soll keine Sondersitzung geben.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will das umstrittene Gesetz zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen in einer regulären Sitzungswoche des Bundestages Anfang September verabschieden, wie ihre Fraktionsspitzen am Donnerstag mitteilten. Sie wollen demnach die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun "für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen".
Damit verzichten die Koalitionspartner auf die Einberufung einer Sondersitzung in der Sommerpause, nachdem das Bundesverfassungsgericht die eigentlich in dieser Woche geplante Verabschiedung gestoppt hatte.
"Wir haben Respekt vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und haben heute Morgen gemeinsam beraten", teilten die Ampel-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne) sowie Christian Dürr (FDP) in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Karlsruhe: Rechte der Abgeordneten nicht ausreichend gewahrt
Keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war.
Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden.
Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.
Gesetz soll im Januar 2024 in Kraft treten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Um die Novelle hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt.
Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor.
Quelle: dpa, AFP, Reuters
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