Diese Woche nicht im Bundestag:Karlsruhe stoppt Heizungsgesetz
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Heizungsgesetz gestoppt. Damit hat der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gebäudeenergiegesetz per Eilverfahren gestoppt. Geklagt hatte ein Parlamentarier der CDU. Damit ist die für Freitag geplante Verabschiedung im Bundestag geplatzt.06.07.2023 | 2:53 min
Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.
Abstimmung weiterhin zeitnah möglich
Entscheidend für die Karlsruher Richter war, dass das Gesetz auch zu einem anderen Zeitpunkt noch verabschiedet werden kann. Und zwar, so die Mitteilung des Gerichts, ohne das geplante Inkrafttreten zum 01. Januar 2024 zu berühren. Der Bundestag könne noch im laufenden Monat eine Sondersitzung einberufen. Außerdem weist das Gericht darauf hin, dass auch der Bundesrat noch vor der nächsten regulären Sitzung Ende September tagen kann, wenn die Bundesregierung dessen Einberufung verlangt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Eilantrag mit fünf zu zwei Stimmen stattgegeben. Es folgte mit einem am Mittwochabend in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss dem Antrag des Berliner CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.
Tweet von Thomas Heilmann
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Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Der CDU-Politiker hatte betont, sein Gang nach Karlsruhe richte sich "ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren."
Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern, warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor.
Gleichberechtigte Teilhabe gefährdet
Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet.
Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.
Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken.
Merz: Schwere Niederlage für Regierung
CDU-Fraktionschef Friedrich Merz hat den Stopp der Heizungsgesetz-Abstimmung durch das Bundesverfassungsgericht als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz" gewertet.
"Das zeigt: Klimaschutz gelingt nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Deutschen Bundestag. Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen."
Viele Änderungen im laufenden Verfahren
Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.