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Urteil in Fall von 1974:Zehn Jahre Haft in Prozess um Stasi-Mord
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Mitten am Tag wird 1974 am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße ein Mann erschossen. 50 Jahre später verurteilt das Landgericht Berlin einen früheren Stasi-Mitarbeiter.
Vor 50 Jahren erschoss ein Stasi-Offizier einen Flüchtling, der die Grenze der DDR überqueren wollte. Heute wurde er als erster Stasi-Mitarbeiter überhaupt wegen Mordes verurteilt.14.10.2024 | 1:17 min
Ein früherer Stasi-Mitarbeiter ist vom Berliner Landgericht wegen eines Mordes an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße im Jahr 1974 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der mittlerweile 80-jährige Angeklagte einen polnischen Staatsbürger bei einer Stasi-Operation im Transitbereich des Bahnhofs erschossen hatte. Es handelt sich um das erste Mordurteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Stasi der früheren DDR.
Opfer wollte vor 50 Jahren in den Westen ausreisen
Das Opfer war am Tag der Tat vor rund 50 Jahren mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft in Ost-Berlin eingedrungen, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Die Stasi ließ den Mann nur zum Schein ausreisen. Nachdem er alle Kontrollen im sogenannten Tränenpalast erfolgreich passiert hatte, wurde er hinterrücks erschossen. Der jetzt vom Landgericht verurteilte Stasi-Mitarbeiter gehörte zu einer sogenannten Operativgruppe der Stasi und war damals 31 Jahre alt.
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Der Angeklagte habe die Tat zwar nicht aus persönlichen Motiven begangen, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka in der Urteilsbegründung. Sie sei von der Stasi geplant gewesen. Er habe sie aber "gnadenlos ausgeführt". Die Kammer sei in dem Prozess zu der zweifelsfreien Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte der Täter sei.
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Verteidigung plädierte für Freispruch
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zwölf Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes beantragt. Sie warf dem Beschuldigten vor, er habe damals durchaus Handlungsspielraum gehabt. Er hätte dem Mann etwa auch in Arme oder Beine schießen können, um ihn an der Ausreise zu hindern.
Die Verteidigerin des Angeklagten forderte dagegen einen Freispruch. Es sei nicht erwiesen, dass ihr Mandant der Schütze gewesen sei. Der 80-Jährige hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Anwältin hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite diese.
Über viele Jahre waren die Ermittlungen zu dem Fall nicht vorangekommen, bis 2016 ein entscheidender Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv auftauchte. Zunächst ging die Behörde von Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Quelle: ZDF
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Quelle: AFP, dpa
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