Stasi-Mordprozess: Zwölf Jahre Haft gefordert

    Tödlicher Schuss vor 50 Jahren:Stasi-Mordprozess: Zwölf Jahre Haft gefordert

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    Er soll das Opfer hinterrücks im Transitbereich der DDR-Grenze erschossen haben: Im Berliner Stasi-Mordprozess fordert die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft.

    Der Angeklagte hält sich zum Beginn des Prozesses am Kriminalgericht Moabit eine Mappe vor sein Gesicht (Archiv März 2024)
    Angeklagter im Stasi-Mordprozess - Archivbild vom März 2024
    Quelle: dpa

    Gut 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den angeklagten Ex-Mitarbeiter der Stasi gefordert. Sie sprach sich vor dem Berliner Landgericht in ihrem Plädoyer für eine Verurteilung wegen heimtückischen Mordes aus.
    Der damalige Oberleutnant habe das Opfer - ein 38-jähriger Pole - am 29. März 1974 hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang erschossen. Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR angehört und sei mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt gewesen.
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    Gezielter Schuss in den Rücken

    Bei dem Opfer handelte es sich der Anklage zufolge um einen Mann, der zuvor mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft im damaligen Ost-Berlin eingedrungen war, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Einsatzkräfte der Staatssicherheit sollen entschieden haben, den Mann zum Schein ausreisen zu lassen und ihn währenddessen zu töten. Der Angeklagte soll hinter einer Sichtblende im Transitbereich auf den Polen gewartet und ihm aus einem Abstand von knapp zwei Metern gezielt in den Rücken geschossen haben. Die Anwältin des heute 80-Jährigen bestritt den Tatvorwurf zum Prozessauftakt, der Angeklagte selbst äußerte sich während des Prozesses nicht.
    Über viele Jahre waren die Ermittlungen zu dem Fall nicht vorangekommen, bis 2016 ein entscheidender Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv auftauchte. Zunächst ging die Behörde von Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
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    Quelle: dpa, AFP
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