Gemeinnütziger Wohnungsbau:Ampel plant Steuervorteil für günstige Mieten
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Die Bundesregierung will gemeinnützigen Wohnungsbau steuerlich fördern und damit für günstige Mieten sorgen. Das Kabinett brachte eine entsprechende Regelung auf den Weg.
Wer seine Wohnung dauerhaft günstig vermietet, soll in Zukunft weniger Steuern zahlen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Ein wichtiger Schritt gegen die hohen Mieten?05.06.2024 | 2:41 min
Die Bundesregierung will für mehr bezahlbare Wohnungen die vor 34 Jahren abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit in neuer Form wieder einführen. Das Kabinett billigte an diesem Mittwoch eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2024.
Dadurch werden Unternehmen, Vereine oder Stiftungen steuerlich begünstigt, die dauerhaft Wohnungen zu einem Preis unter den ortsüblichen Mieten anbieten. Das Bundesbauministerium rechnet damit, dass zusätzlich mindestens 100 Unternehmen von der Neuregelung Gebrauch machen - beispielsweise indem Firmen Werkswohnungen bauen lassen oder Anbieter einen Teil ihrer Wohnungen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht vermieten. Das Angebot zielt demnach vor allem auf Unternehmen ab, denen die Wohnungsnot insbesondere in großen Städten zunehmend die Suche nach Personal erschwert.
Geywitz: 60 Prozent der Haushalte könnten profitieren
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) erklärte, die Einkommensgrenzen seien so festgelegt, dass grundsätzlich rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten. Mit der Gemeinnützigkeit werde neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Sie freue sich, dass das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nun umgesetzt werde.
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Den Anbietern des günstigeren Wohnraums werden Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erlassen. Dem Ministerium zufolge können sich die Steuerentlastungen auf 1.000 bis 2.000 Euro pro Wohnung belaufen; ein Unternehmen mit 300 Wohnungen würde demnach rund eine halbe Million Euro einsparen und könnte das Geld für die Reduzierung der Mieten einsetzen, erklärte das Ministerium.
Ampel-Beschluss erntet Lob und Kritik
Die Reaktionen auf das Vorhaben fielen gemischt aus. Die Wohnungswirtschaft begrüßte die Pläne grundsätzlich. Die Wohngemeinnützigkeit könne dabei helfen, dass etwa Vereine und Stiftungen zu Anbietern von bezahlbarem Wohnraum werden, sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko. Allerdings reiche das angesichts der großen Wohnungsnot bei weitem nicht aus.
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Der Mieterbund kritisierte, dass - anders als ursprünglich geplant - auf Investitionszulagen verzichtet werde. "Das Bundeskabinett hat offenbar nur eine 'Mini-Wohngemeinnützigkeit' vereinbart", erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Ähnlich äußerte sich die Linke. Die Abgeordnete Caren Lay erklärte:
Union: Regelung anfällig für Missbrauch
Unionspolitiker halten das Instrument für ungeeignet, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. "Klar ist, dass Maßnahmen im steuerlichen Bereich nicht kurzfristig den Bau von neuen Wohnungen ermöglichen, sondern eher mittelfristig und auch nur in Verbindung mit weiteren Instrumenten wie einer Senkung der Baukosten und zielgerichteten Förderprogrammen", sagte der CSU-Abgeordnete Ulrich Lange den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Zugleich sei die Regelung "missbrauchsanfällig" - und Missbrauch zu verhindern, ohne zugleich neue Bürokratie zu schaffen, sei schwierig, sagte Lange weiter.
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Tatsächlich war die Wohngemeinnützigkeit 1990 abgeschafft worden, nachdem sie durch den Skandal um die "Neue Heimat" in Misskredit geraten war. Generell seien steuerliche Erleichterungen zur Förderung des Wohnungsbaus durchaus ein geeignetes Mittel, sagte der CSU-Politiker. Die Union fordere aber eher "höhere Freibeträge bei der Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer." In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Reaktivierung verständigt.
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