Nach Gespräch mit Abgeordneten:Steinmeier gibt grünes Licht für Neuwahl-Termin
Grünes Licht für Neuwahl-Termin: Bundespräsident Steinmeier hat dem Zeitplan zugestimmt, den ihm die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und Union heute unterbreitet haben.
Im Ringen um die Neuwahl des Bundestags haben Union und SPD sich auf einen Zeitplan verständigt. Auch Bundespräsident Steinmeier gibt grünes Licht: Neuwahl am 23. Februar.12.11.2024 | 3:06 min
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Zeitplan der Fraktionen von Koalition und Union für die Neuwahl des Bundestags gebilligt. Nach "heutiger Bewertung" halte Steinmeier "den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch".
Das erklärte das Bundespräsidialamt am Dienstagabend nach einem gemeinsamen Gespräch des Staatsoberhaupts mit Oppositionsführer
Friedrich Merz (
CDU), SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und den Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge.
Bundespräsident hat Aufgabe, Bundestag aufzulösen
Dem Bundespräsidenten fällt laut Grundgesetz die Rolle zu, den
Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Steinmeier begrüße, "dass sich die Fraktionen über einen Fahrplan hin zu einer Abstimmung über die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag am 16. Dezember verständigt haben", erklärte seine Sprecherin.
Er habe "deutlich gemacht, dass er für den Fall, dass der Bundestag dem
Bundeskanzler das Vertrauen entzieht, rasch über eine Auflösung entscheiden wird".
Jetzt wolle die SPD "den Wahlkampf auf Sieg ausrichten", sagt der Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich. Der Bundeskanzler sei jetzt viel freier und könne "zeigen, was möglich ist."12.11.2024 | 6:19 min
Bundespräsident will Gespräche mit allen Parteien führen
Steinmeier werde vor der Auflösung des Bundestags Gespräche mit den Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien führen, kündigte die Sprecherin an.
Der Bundespräsident habe in dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden von Union,
SPD und
Grünen zudem dafür geworben, "dass alle Fraktionen der Mitte verantwortungsvoll und gemeinschaftlich darüber beraten, welche Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können", hieß es in der Erklärung weiter. Ziel müsse sein, "die innere und äußere Sicherheit sowie die internationale Verlässlichkeit Deutschlands in dieser Übergangsphase zu gewährleisten".
Mit seiner Zustimmung zu dem von den Fraktionen vorgelegten Zeitplan verzichtet der Bundespräsident darauf, die im Grundgesetz verankerten Fristen für das Neuwahl-Prozedere voll auszuschöpfen.
Im Streit über den Zeitplan zur vorgezogenen Bundestagswahl zeichnet sich eine Einigung ab. "Es gibt vermutlich einen Kompromiss – und der liegt im Februar", so CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. 12.11.2024 | 4:54 min
Vertrauensfrage am 16. Dezember
Das Grundgesetz gibt dem Bundespräsidenten 21 Tage Zeit, um nach einer gescheiterten Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestags zu prüfen. Sollte er das Parlament auflösen, muss spätestens nach 60 Tagen ein neues gewählt werden.
Insgesamt beträgt die maximale Frist also 81 Tage. Zwischen dem Tag der Vertrauensfrage am 16. Dezember und dem anvisierten Wahltermin am 23. Februar liegen lediglich 69 Tage.
Quelle: AFP, dpa