Reaktionen auf Cannabis-Gesetz: Kritik aus Bayern und Sachsen
Reaktionen auf Cannabis-Gesetz:Legalisierung für CSU-Politikerin Irrweg
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Der Bundesrat hat den Weg für eine Teil-Legalisierung von Cannabis frei gemacht. Doch es gibt weiterhin Kritik. Bayerns Gesundheitsministerin nannte das Gesetz einen Irrweg.
Die umstrittene Legalisierung von Cannabis hat den Bundesrat passiert. Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen.
Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit am Ostermontag (01. April) in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor nur noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat.
Rednerinnen und Redner mehrere Länder warnten dagegen vor einer Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.
Cannabis-Freigabe: Protest aus Sachsen
Vor allem aus Sachsen gab es viel Widerstand. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, "dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt".
Wie aus einem Post auf X hervorgeht, hatte Kretschmer zuvor darauf gehofft, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird und das Gesetz "niemals wieder" herauskommt. Gesundheitsminister Lauterbach sagte dazu im ZDF-Morgenmagazin: Das Gesetz durch den Vermittlungsausschuss "auf die lange Bank" zu schicken, sei "die schlechteste Lösung".
X-Post von Kretschmer
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Sachsens Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) äußerte sich - anders als Kretschmer - gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Bei der Abstimmung votierte Sachsen deshalb uneinheitlich - die Stimme wurde daher als ungültig erklärt.
Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Cannabis-Gesetz haben im Bundesrat vier Länder gestimmt: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland. Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren.
Die Regierung aus CDU, SPD und Grünen in Dresden war sich zuvor nicht einig geworden, wie sie abstimmt. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wollte öffentlich deutlich machen, dass er strikt gegen die Cannabis-Legalisierung ist. Er stimmte deshalb für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, während seine Koalitionspartner von SPD und Grünen sich für Enthaltung aussprachen. Die uneinheitliche Stimme wurde deshalb von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) als ungültig gewertet.
Lauterbach sieht Cannabis-Legalisierung als Chance
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagt zu der Kritik aus Sachsen und Bayern, mit der Legalisierung werde die Büchse der Pandora geöffnet: "Die Büchse der Pandora ist weit offen, und mit dieser Maßnahme heute, dass wir den Schwarzmarkt bekämpfen, versuchen wir, die Büchse der Pandora zu schließen."
Im ZDF-Morgenmagazin sagte er vor der Abstimmung im Bundesrat, die Teil-Legalisierung von Cannabis sei eine Chance für "mehr Aufklärung, weniger Schwarzmarkt, weniger Kriminalität".
Und auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßt die nun kommende Teil-Legalisierung von Cannabis. "Der bisherige rein repressive Umgang mit Cannabis war offensichtlich gescheitert. Blühende Schwarzmärkte und Menschen, die in die Kriminalität gedrängt wurden, waren das Ergebnis", sagte Buschmann den Funke-Zeitungen. "Es war an der Zeit, zu einer neuen Drogenpolitik zu kommen."
Gewerkschaft der Polizei erwartet Konflikte mit Bürgern
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet nach der Billigung des Cannabisgesetzes mit Schwierigkeiten und einer Mehrbelastung für die Polizei. "Die Länder haben die Chance vertan, angesichts vieler offener Fragen politische Vernunft walten zu lassen", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz.
Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter stünden nun vor unnötigen Herausforderungen. "Ab dem 1. April werden unsere Kolleginnen und Kollegen in zahlreiche Konfliktsituationen mit Bürgerinnen und Bürgern geratet", prognostizierte der GdP-Vize. Denn auf allen Seiten gebe es nach wie vor Unsicherheiten.
Drei Ausschüsse hatten Vermittlungsausschuss empfohlen
Dass das Gesetz die letzte Hürde nimmt, war bis kurz vor der Sitzung ungewiss gewesen. Drei Ausschüsse der Länderkammer hatten die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Der federführende Gesundheitsausschuss schlug vor, das Inkrafttreten des auf den 1. Oktober zu verschieben.
Die Bundesregierung hatte einige Kritikpunkte aufgenommen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wurde, sicherte sie mehr Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. Dafür sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden.
So finden die Deutschen eine Cannabis-Legalisierung
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Eine Mehrheit der Befragten des aktuellen ZDF-Politbarometers haben sich mittlerweile gegen eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland ausgesprochen. Waren im August 2023 noch 50 Prozent dafür, dass der Besitz und der Verbrauch geringer Mengen Cannabis in Zukunft erlaubt sein soll (dagegen: 45 Prozent), so ist inzwischen eine Mehrheit von 52 Prozent gegen eine solche Liberalisierung und nur noch 42 Prozent sind dafür.
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum ab dem 1. April erlaubt werden. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.
Der Bundestag hat im Februar ein Gesetz für eine geplante Cannabis-Legalisierung beschlossen. Folgende Regeln wurden für Volljährige festgelegt:
Zum 1. April soll der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Cannabis zum Eigenkonsum legal werden, den man auch in öffentlichen Räumen mit sich führen darf.
In der eigenen Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewaren dürfen und es sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein.
Zum 1. Juli sollen dann auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" erlaubt werden, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied.
Kiffen im öffentlichen Raum soll in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.
Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorgelegt werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
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