"Klare und faire Regeln":Buschmann will Unterhaltsrecht reformieren
|
Justizminister Marco Buschmann plant eine Reform des Unterhaltsrechts. Ziel sei es, die Lasten fairer zu verteilen. In den nächsten Tagen will er Eckpunkte vorlegen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten. "Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen", sagte der Politiker der FDP den Zeitungen der "Funke-Mediengruppe". Eckpunkte will Buschmann in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll "nach Möglichkeit zügig folgen".
Die Reform werde vor allem solche Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringe.
Buschmann will Lasten gerechter verteilen
Der Minister führte ein Rechenbeispiel an, in dem der mitbetreuende Vater 4.000 Euro im Monat verdient, die hauptbetreuende Mutter 2.000 Euro, und der Vater 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. In diesem Fall zahle der mitbetreuende Vater bisher mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 500 Euro Unterhalt. "Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen."
Nach einer Trennung stehen Eltern vor der Frage, wie ihre Kinder betreut werden können. Eine Möglichkeit ist das Wechselmodell.19.05.2023 | 4:00 min
Nach einer Trennung übernehmen oft beide Elternteile gleichwertig im Wechsel die Betreuung:
Der Minister bestritt, dass die Reform zum Nachteil von hauptbetreuenden Müttern sei.
Der FDP-Politiker versicherte zugleich: "Wir werden sicherstellen, dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährdet." Auch solle kein Elternteil finanziell überfordert werden.
Buschmann: Unterhaltsrecht nicht mehr zeitgemäß
Das deutsche Unterhaltsrecht sei in die Jahre gekommen und ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen, begründete Buschmann seinen Vorstoß. "Ob ein Vater sich an einem oder an drei Tagen in der Woche um das Kind kümmert, hat in vielen Fällen kaum Auswirkungen auf den von ihm gezahlten Unterhalt. Das ist aus Sicht der Betroffenen ungerecht. Und das ist gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl nachteilig."
Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP auch in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. "Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden", heißt es im Abschnitt zum Familienrecht.
Viele Paare wollen Gleichberechtigung. Doch sobald ein Kind kommt, steckt oft die Frau im Job zurück. Drei Ideen, um finanzielle Schieflagen in der Partnerschaft auszugleichen