Die Bundesagentur für Arbeit hat die Statistik zur Kürzung des Bürgergelds 2023 vorgelegt.
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Die Jobcenter haben im Jahr 2023 fast 130.000 Bürgergeldempfängern den Regelsatz gekürzt. Dies ergibt die
Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2023. Genau heißt es: 128.415 Leistungsbeziehern wurden in 226.008 Fällen die Zuwendungen gekürzt. Insgesamt habe man 2,6 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert.
Die deutliche Mehrheit der Kürzungen - 84,5 Prozent - wurden aufgrund von Meldeversäumnissen verhängt. Die restlichen Sanktionen wurden laut des BA-Berichts wegen der "Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses" ausgesprochen. Davon waren fast 16.000 Menschen betroffen.
Die Christdemokraten planen nach einem Sieg bei der nächsten Bundestagswahl eine "neue Grundsicherung". Das Bürgergeld würde radikal reformiert, Sanktionen schneller durchgesetzt. 18.03.2024 | 1:44 min
Bürgergeld-Kürzungen: Weniger Sanktionen durch neue Verschärfungen erwartet
Das Bundeskabinett hatte im Januar grünes Licht für
Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage.
Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. "Die Grenzen sind wesentlich enger", sagte ein BA-Sprecher dem RND über die Anwendung der Sanktionsverschärfung.
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Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die "Showpolitik" der Ampel. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen, sagte der Sozialverbandschef dem RND. "Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer."
Quelle: dpa, ZDF