Jobs im Alter: Mehr als 1,3 Millionen Rentner gehen arbeiten
Jobs im Alter:Mehr als 1,3 Millionen Rentner gehen arbeiten
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Obwohl sie schon offiziell im Ruhestand sind, gehen viele Menschen in Deutschland trotzdem arbeiten. Das liegt jedoch nicht unbedingt daran, dass sie mit der Rente nicht auskommen.
Viele Altersrentner verdienen sich zu ihrer Rente noch etwas hinzu.
Quelle: dpa
Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über die die Ippen Mediengruppe berichtet.
Quelle ist die Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Demnach arbeitete zum Stichtag 31. Dezember 2022 ein Großteil (1 Million) derjenigen, die zur Altersrente noch etwas hinzuverdienten, in einem Mini-Job. Gut 300.000 Altersrentner waren mehr als geringfügig beschäftigt.
Immer mehr Senioren beziehen zusätzlich zu ihrer Rente Sozialhilfe. Im ersten Quartal dieses Jahres waren es fast 720.000 - ein neuer Höchstwert, so das Statistische Bundesamt.04.07.2024 | 0:23 min
Beweggründe für das Arbeiten im Alter
Der Linken-Abgeordnete Matthias W. Birkwald nannte es "unerträglich, dass die Renten in Deutschland durchschnittlich so niedrig sind, dass viele Rentnerinnen und Rentner darauf angewiesen sind, weiterzuarbeiten".
Das gilt momentan bei der Rente:
Bei der als "Rente ab 63" bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und vier Monaten. Sie kann ohne Abschläge in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist für diese Rentenart nicht möglich.
Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen wird. Für Versicherte des Jahrgangs 1961, die im kommenden Jahr (2025) 63 werden, beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren 12,6 Prozent.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent. Die reguläre Altersgrenze steigt zu Beginn des kommenden Jahres auf 66 Jahre. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten bis 2031 weiter. Dann ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren und einem Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg im Januar auf 100,07 Euro, der Höchstbetrag auf 1.404,30 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind.
Unter den genannten Voraussetzungen ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ebenfalls möglich. Ausgeschlossen von der freiwilligen Versicherung sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Für die freiwillige Versicherung gelten in den alten und neuen Bundesländern keine Unterschiede.
Wer 2024 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. In diesem Jahr stieg der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen. (Quelle: epd)
Die Bundesregierung verwies in einer Antwort auf eine ähnliche Anfrage der AfD im Juli aber auch auf einen Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter.
Finanzielle Motive würden deutlich seltener genannt.
Man brauche "flexible Übergänge in den Ruhestand" und müsse das "Rentenniveau stabil halten", sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD. Gleichzeitig wolle man "nicht das gesetzliche Renteneintrittsalter erhöhen".29.05.2024 | 4:52 min
Höhe der Rente ist immer individuell
Nach mindestens 35 Versicherungsjahren bekamen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland 2022 laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt knapp 1.400 Euro Rente überwiesen.
Die Höhe ist immer individuell und hängt vom Verdienst während des Arbeitslebens und den entsprechenden Einzahlungen in die Rentenkasse ab.
Quelle: dpa
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