Auch Subventionen - etwa für Elektroautos - spielen eine Rolle bei Handelskonflikten (Symbolbild).
Quelle: dpa
Die EU will sich für zukünftige Handelskonflikte besser rüsten: Im Europäischen Parlament stehen am Dienstagmittag neue Gegenmaßnahmen zur Abstimmung, mit denen Brüssel schneller und schärfer auf Handelsbeschränkungen aus Drittstaaten reagieren könnte.
Was könnte sich für Brüssel ändern?
Bislang ist die EU etwa auf langwierige Verfahren vor der Welthandelsorganisation WTO angewiesen.
Mit dem neuen "Instrument gegen Zwangsmaßnahmen" soll die EU schneller reagieren können. Es soll zum Einsatz kommen, wenn ein Drittstaat aus politischen Gründen Handelsbeschränkungen gegen die EU oder einzelne Mitgliedsländer einführt, wie etwa in einem Konflikt zwischen China und Litauen.
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Die EU hätte in einem solchen Fall künftig verschiedene Gegenmaßnahmen zur Auswahl und könnte neben Strafzöllen und Beschränkungen für öffentliche Ausschreibungen unter anderem den Vertrieb bestimmter Produkte in der EU blockieren.
Welche Rolle nimmt die WTO bislang ein?
Als Mitglied der Welthandelsorganisation muss sich die EU an internationales Handelsrecht halten. Entsprechend müssen beispielsweise grundsätzlich für alle Handelspartner die gleichen Einfuhrzölle gelten. Ausnahmen sind zulässig, sofern es für bestimmte Produkte unfaire Wettbewerbsbedingungen auf dem internationalen Markt gibt - etwa durch staatliche Subventionen. Die WTO will langfristig Handelsbarrieren abbauen.
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Die Organisation soll zudem Handelskonflikte zwischen den Ländern schlichten. Ein Staat kann bei der WTO Beschwerde einlegen, wenn er der Ansicht ist, dass sich ein Handelspartner nicht an die gemeinsamen Regeln hält. Für die EU sitzt die Kommission im Allgemeinen Rat der WTO und verhandelt im Auftrag der Mitgliedsstaaten.
Wie ist der Ablauf nach einer Beschwerde bei der WTO?
Nach einer Beschwerde richtet die WTO ein sogenanntes Streitschlichtungs-Panel ein. Dieses Panel untersucht den Fall. Stellt es einen
Verstoß gegen internationales Handelsrecht fest, kann die WTO Gegenmaßnahmen erlauben, zum Beispiel Strafzölle. Eine solche Untersuchung dauert in der Regel aber länger als ein Jahr.
Die EU hat im vergangenen Jahr zwei solcher Verfahren gegen China angestoßen: In einem Fall geht es um den Patentschutz europäischer Hightech-Unternehmen, im zweiten Fall um den Konflikt zwischen China und Litauen.
Welche Möglichkeiten hat die EU selbst?
Die EU-Kommission kann auch eigene Untersuchungen einleiten, wenn sie unfaire Wettbewerbsbedingungen vermutet. Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen kündigte im September etwa eine solche Untersuchung chinesischer Subventionen für Elektroautos an. Sie warf Peking vor, die Weltmärkte mit künstlich verbilligten Fahrzeugen zu "überschwemmen".
Experten vermuten, dass China seinen Autoherstellern etwa mit vergünstigten Fabrikgrundstücken und kostenlosem Strom unrechtmäßige Vorteile verschafft.
Sollte die Kommission bei ihrer Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass Peking die WTO-Regeln bricht, könnte sie Strafzölle auf chinesische Fahrzeuge erheben. Binnenmarktkommissar Thierry Breton sprach zuletzt von einer möglichen Verdopplung der Zölle von zehn auf 20 Prozent. Nach einem ähnlichen Verfahren hatte die EU 2018 bereits höhere Zölle auf den Import von E-Bikes aus China eingeführt.
Was gilt für öffentliche Ausschreibungen?
Bei öffentlichen Ausschreibungen soll ein EU-Gesetz aus dem vergangenen Jahr für faire Bedingungen sorgen. Es beschränkt den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen für Firmen aus Ländern, in denen Unternehmen aus der EU im Gegenzug nicht den gleichen Zugang zu öffentlichen Projekten bekommen. Die Regeln sollen Drittstaaten dazu bringen, ihre Märkte für europäische Anbieter zu öffnen.
Unter das Gesetz fallen etwa öffentliche Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte oder Bauprojekte wie Behördengebäude. Es gilt zunächst bis 2027 und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden. Unternehmen aus Entwicklungsländern sind ausgenommen.
Quelle: AFP