Wie der Vatikan und die Kirche Missbrauch bekämpfen wollen
Erster Bericht des Vatikans:Wie die Kirche nun Missbrauch bekämpfen will
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Die von Papst Franziskus gegründete Kinderschutzkommission hat ihren ersten Bericht vorgestellt. Diese Maßnahmen plant die katholische Kirche zur Missbrauchsbekämpfung.
Der Vatikan stellt den ersten Missbrauchsbericht vor.
Quelle: picture alliance/Pressebildagentur ULMER
Die Päpstliche Kinderschutzkommission hat ihren ersten Anti-Missbrauchsbericht vorgelegt. Bei der Präsentation vor Journalisten im Vatikan wandte sich der Kommissionsvorsitzende Kardinal Sean Patrick O'Malley an Betroffene:
"Ihr Leid und Ihre Verletzungen haben unsere Augen geöffnet für die Tatsache, dass wir als Kirche versagt haben, uns um die Opfer zu kümmern, und dass wir Sie nicht verteidigt haben und uns geweigert haben, Sie zu verstehen, als Sie uns am meisten gebraucht hätten", so der langjährige Bostoner Erzbischof.
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"Nichts was wir tun, wird je genug sein, um vollständig zu heilen, was geschehen ist." Der Bericht solle die Zusage unterstreichen, "dass solche Ereignisse nie mehr wieder in der Kirche geschehen werden".
Auf Nachfrage eines deutschen Journalisten sagte O'Malley, er kenne keine seriöse wissenschaftliche Studie, die einen Zusammenhang zwischen der Ehelosigkeit von Priestern und sexualisierter Gewalt an Kindern belege. In Deutschland schlage eine derartige Debatte hohe Wellen, doch wisse man in anderen Ländern, dass der Zölibat keine Ursache von Pädophilie sei, fügte er hinzu.
Das ändere nichts daran, dass der Skandal die Glaubwürdigkeit der Kirche schwer beschädigt habe und sich diese reformieren müsse, um ihren Auftrag weiter erfüllen zu können, so der Kardinal, der das Erzbistum Boston 2003 mitten in der Missbrauchskrise übernahm und teils radikale Maßnahmen zu Prävention, Aufklärung und Entschädigung traf.
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Die niederländische Juristin Maud de Boer-Buquicchio betonte, mit dem von Franziskus veränderten Kirchenrecht könne die Kirche besser gegen die "Plage" des sexuellen Missbrauchs vorgehen. Inzwischen gilt sexualisierte Gewalt an Minderjährigen im Kirchenrecht nicht mehr als Verstoß gegen die Sexualmoral sondern als Verletzung der Menschenwürde.
Die Kinderschutzkommission, der sie selbst angehört, handle inzwischen in einem begrifflichen Rahmen, der sowohl mit gängigen Menschenrechtsideen im internationalen Recht als auch mit der kirchlichen Lehre gut zusammenpasse, so die Menschenrechtsanwältin.
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De Boer-Buquicchio sagte nun sei eine neue Phase angebrochen. Jetzt sorgten Schutzmaßnahmen, Berichte über Verstöße, Untersuchungen und das Zugehen auf die Opfer dafür, dass es nur noch sehr wenige Missbrauchsfälle gebe, auf die man dann angemessen reagiere. Dies sei wie ein Übergang von der Finsternis ins Licht.
Quelle: ZDF
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