Inzestfall Amstetten: Fritzl bleibt in Haft

    Landgericht Krems:Inzestfall Amstetten: Fritzl bleibt in Haft

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    Der 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl bleibt in Haft, so das zuständige Gericht. Er hielt seine Tochter Jahre gefangen, missbrauchte sie und zeugte Kinder mit ihr.

    Archiv: Josef Fritzl
    Josef Fritzl während des Prozesses 2009.
    Quelle: Reuters

    Im März 2009 wurde Josef Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande - er wurde in allen Punkten schuldig gesprochen. Nun ist klar: Er wird auch weiterhin in Haft bleiben.
    Ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems in Österreich entschied am Donnerstag, dass der heute 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird, wie ein Sprecher des Gerichts sagte.

    Fritzl soll unter Auflagen in Normalvollzug verlegt werden

    Allerdings soll der Häftling vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt werden. Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Fritzl "nicht mehr gefährlich" sei, sagte seine Anwältin Astrid Wagner nach der Anhörung. Sie sprach in einer ersten Reaktion von einem "großen Teilerfolg", ihr Mandant sei "sehr gerührt".
    Fritzl sitzt seit seiner Verurteilung in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen. Die neuen Auflagen sehen laut Gerichtssprecher vor, dass Fritzl auch im Normalvollzug alle drei Monate eine therapeutische Behandlung nachweisen muss. Dieser Beschluss ist laut Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig.
    Die Staatsanwaltschaft hat 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Bis dahin bleibt Fritzl noch im Maßregelvollzug. 

    Fritzl inzwischen 15 Jahre in Haft

    Anlass für die Anhörung von Fritzl war ein neues Gutachten der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner, das ihm Ungefährlichkeit bescheinigte. Laut seiner Anwältin leidet der Häftling an Demenz. Fritzl hat inzwischen 15 Jahre in Haft verbracht, eine zwingende Voraussetzung für eine etwaige vorzeitige Entlassung.
    Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, "wie er bereut, was er getan hat". Die Anwältin will weiter um die vorzeitige Entlassung ihres Mandanten kämpfen, wie sie ankündigte.

    Tochter über Jahre in schalldichtem Keller eingesperrt

    In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten 60 Quadratmeter großen Keller seines Hauses gesperrt. Insgesamt acht zum Teil 500 Kilogramm schwere Türen mit Fernbedienung sicherten den Bereich. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald.
    Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. Das Verbrechen war am 26. April 2008 bekanntgeworden, als eines der Kinder aus dem Keller lebensgefährlich erkrankte und von Fritzl in eine Klinik gebracht wurde. Ein Arzt wurde misstrauisch und gab der Polizei den entscheidenden Tipp. Der Fall machte weltweit Schlagzeilen. Fritzl wurde als "Monster von Amstetten" bekannt. Im Gefängnis nahm Fritzl einen neuen Nachnamen an.
    Kastner, die für den Prozess ein Gutachten anfertigte, sagte vergangenes Jahr in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur:

    Er wollte Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit.

    Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner, 2023

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