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17-Jähriger aus Elmshorn:Terrorverdächtiger wusste von Ermittlungen
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Er wusste, dass Ermittlungen gegen ihn laufen. Dennoch soll der festgenommene 17-Jährige aus Schleswig-Holstein seine Anschlagspläne vorangetrieben haben.
Der in Elmshorn, Schleswig-Holstein, festgenommene 17-Jährige steht im Verdacht, einen islamistisch motivierten Anschlag geplant zu haben. Er befindet sich in Untersuchungshaft.12.11.2024 | 0:17 min
Der in Elmshorn wegen mutmaßlicher Anschlagspläne festgenommene 17-Jährige soll seine Pläne vorangetrieben haben, obwohl ihm bekannt war, dass Ermittlungen gegen ihn im Gange waren.
Die Leitende Flensburger Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags sagte mit Blick auf Medienberichte über einen Polizeieinsatz bereits im März:
17-Jähriger soll sich stark radikalisiert haben
Der Deutsche mit türkischen Wurzeln habe sich in den vergangenen Monaten stark radikalisiert, sagte Gropp. Im Oktober habe er sich mit einer bislang nicht bekannten Kontaktperson aus dem Ausland zur Planung eines terroristischen Anschlags verabredet.
Der Beschuldigte habe zwei mögliche Tatzeiträume im Dezember und im Januar ins Auge gefasst.
Staatsanwältin: Anschläge wie in Nizza als Vorbild
Der 17-Jährige habe sich mit den Anschlägen der vergangenen Jahre im In- und Ausland beschäftigt, sagte Gropp. "Er hat sie sozusagen als Vorbild genommen, unter anderem auch den Anschlag in Nizza im Jahre 2016. Eine Tatbegehung mittels Lkw war danach dann eine Modalität, auf die der Beschuldigte aber keineswegs festgelegt war."
2016 war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Promenade des Anglais in Nizza mit einem Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Die grauenvolle Bilanz: 86 Tote und mehr als 200 Verletzte.
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Anschlagsziel war noch unklar
Definitiv nicht festgelegt sei bisher aber das Anschlagsziel gewesen. Schlagzeilen, nach denen ein Weihnachtsmarkt das Ziel gewesen sei, würden die Ermittlungen nicht decken, sagte Gropp. "Vorschnelle Schlussfolgerungen sollten wir alle vermeiden." Das schüre Sorgen und beeinträchtige die Ermittlungen.
Anfang November hatten die Behörden laut Gropp die nötigen Erkenntnisse für den Zugriff gesammelt. Dieser sei erfolgt, bevor eine greifbare Gefahr für die Bevölkerung bestanden habe. Den Erkenntnissen zufolge war die Gefahr jedoch groß, dass die Pläne umgesetzt werden. Der Haftbefehl habe sich auf Paragraph 30 Absatz 2 des Strafgesetzbuches bezogen: die Verabredung zum Mord mit anderen. Das sehe eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor.
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Zur Persönlichkeit und zum Werdegang des 17-Jährigen wollte Gropp keine Angaben machen. Sie wies darauf hin, dass der Verdächtige minderjährig sei.
Seit März ermittelt die Flensburger Staatsanwaltschaft gegen den 17-Jährigen. Medienberichten zufolge wurde Kommunikation abgehört, die deutschen Behörden bekamen einen Hinweis. Dem Jugendlichen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und die Verabredung zum Mord vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft sieht das Gesetz für den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung die Anwendung des Jugendstrafrechts vor.
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Quelle: dpa
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