Nach umstrittenem Polizei-Tweet :Aslan: "Erfahrung hat mich traumatisiert"
von Ralph Goldmann
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Lehrerin Bahar Aslan hatte von "braunem Dreck" in der Polizei gesprochen. Die Folge: heftige Kritik, Beschäftigungs-Aus. Die NRW-Regierung streitet über den richtigen Umgang damit.
Auch in Polizeibehörden gibt es Rechtsextremismus und Rassismus. Symbolbild.
Quelle: dpa
Es war ein Samstagmittag vor fast drei Wochen, als Bahar Aslan einen Tweet in die Welt setzte, der für viele Reaktionen sorgte: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land."
Tweet von Bahar Aslan vom 20. Mai 2023
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Kurze Zeit später legte die 38-jährige Lehrerin erklärend nach: "Mit der Bezeichnung "brauner Dreck" sind weder alle Polizist*innen, noch die Sicherheitsbehörden oder meine Polizeischüler*innen gemeint, sondern ausschließlich jene Beamt*innen, die menschenverachtend und rassistisch unterwegs sind."
Tweet von Bahar Aslan vom 20. Mai 2023
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Doch da war es schon zu spät. Ihr Tweet polarisierte. Hass und Hetze prasselten auf die Dozentin der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) nieder. Sie bekam aber auch viel Zustimmung.
Aslan: Entschuldigung für Wortwahl, nicht für Inhalt
"Ich bereue, dass ich das den Begriff brauner Dreck benutzt habe, weil das falsch angekommen ist und dazu geführt hat, dass meine Aussagen verdreht wurden und von ganz vielen Leuten absichtlich missverstanden worden sind", sagt sie jetzt im Gespräch mit ZDFheute.
Über die Vehemenz der Reaktionen zeigte sie sich schockiert:
Es sei aber in der Tat "eine sehr harsche Formulierung" gewesen und sie könne verstehen, wenn sich "rechtschaffene Polizeibeamte durch die Wortwahl verletzt gefühlt" hätten. Dafür wolle sie sich entschuldigen, nicht aber für den Inhalt:
"Wenn ich mich dafür entschuldigen würde, dann hätte ich das Gefühl, ich müsste mich für meine Existenz und meine Rassismuserfahrungen und für meine Ängste entschuldigen".
Tweet als Hinweis auf rechte Strömungen in Polizeibehörde
Der Tweet habe sich schließlich nicht konkret auf Menschen bezogen, sondern auf die rechten Umtriebe innerhalb einer Institution. Das habe sie bereits in mehreren Interviews klargestellt.
Doch einen Job als Lehrbeauftragte bekommt sie vorerst nicht mehr. Die Hochschule hatte mitgeteilt, dass die Dozentin ungeeignet sei, "eine vorurteilsfreie, respektive fundierte Sichtweise im Hinblick auf Demokratie, Toleranz und Neutralität zu vermitteln".
Man sei aber in konstruktiven Gesprächen, so Aslan: "Wir hatten unsere Differenzen, aber es muss ja irgendwie weitergehen". Die Gräben wolle man nun nicht weiter vertiefen, weil bei diesem Thema zu stark polarisiert werde.
Streit in NRW-Landesregierung über Umgang mit Fall Aslan
Offen ist, ob und wann Aslan ihren Lehrauftrag zurückbekommt, denn die Begründung der Hochschule für den Rauswurf gelte "aus heutiger Perspektive". Das war knapp eine Woche nach dem Tweet.
Auch in der schwarz-grünen Landesregierung gab es offenen Streit über den Umgang mit dem Fall. Seither versuchen alle Beteiligten, die Wogen ein wenig zu glätten.
Aslan unterrichtet als Lehrerin auch an einer weiterführenden Schule. Der Schulausschuss im Düsseldorfer Landtag befasste sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Thema, nachdem die SPD-Fraktion von der Landesregierung einen schriftlichen Bericht angefordert hatte.
Prüfung auf Schulausschluss läuft noch
Den bekam der Ausschuss auch, allerdings blieb Schulministerin Dorothee Feller darin äußerst vage: In Personalangelegenheiten bestehe "absolute Vertraulichkeit", Auskünfte könnten nicht erteilt werden.
Der Fall liegt jetzt zur Prüfung bei der Bezirksregierung Münster. Eine Sprecherin teilte mit, es habe ein Gespräch mit Bahar Aslan gegeben, eine disziplinarrechtliche Anhörung habe allerdings noch nicht stattgefunden. Dafür müsse erst klar sein, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliege. Das werde derzeit geprüft.
Die Schulministerin legte in ihrem Bericht an den Landtag Wert auf die Feststellung, dass "entgegen einer zum Teil anderslautenden Berichterstattung in Medien einzelne Verstöße gegen das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot regelmäßig nicht zu einer Entfernung aus dem Dienst führen".
Ralph Goldmann ist Korrespondent im ZDF-Landesstudio Nordrhein-Westfalen.
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