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Neuwahlen: Warum zögert Scholz?

Noch ist unklar, wann Bundeskanzler Scholz die Vertrauensfrage stellt und den Weg für Neuwahlen freimacht. Neben politischen Streitigkeiten gibt es auch organisatorische Hürden.

Videolänge:
31 min
Datum:
11.11.2024
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 11.11.2025

Poker um Neuwahl-Termin: Woran es jetzt noch hängt | ZDFheute live mit Landeswahlleiter

Nach dem Ampel-Aus ist noch unklar, wann in Deutschland eine neue Regierung gewählt wird. Nach Druck vor allem von der Union, aber auch von den Grünen und der FDP erklärte sich Bundeskanzler Olaf Scholz nun bereit, die Vertrauensfrage im Bundestag möglicherweise bereits vor Weihnachten zu stellen. Damit könnte es Neuwahlen nun schon vor März geben. Zuvor hatte Scholz angekündigt, die Vertrauensfrage erst am 15. Januar 2025 stellen zu wollen.

Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand, die sich um die Vorbereitung und Durchführung bundesweiter Wahlen kümmert, warnte zuvor vor einer überstürzten Neuwahl. In einem Brief an Scholz sprach sie von "unabwägbaren Risiken" einer schnellen Neuwahl des Bundestages. In kurzer Zeit müssten zahlreiche Aufgaben erledigt werden. Dazu gehöre die Bereitstellung der IT-Infrastruktur mit Sicherheitsmaßnahmen, die Beschaffung der Wahlunterlagen, Bestellung und Schulung von Wahlhelfern sowie die Organisation von Wahlräumen.

Zögert Scholz die Vertrauensfrage heraus? Was spricht für eine schnelle Neuwahl und wie kompliziert ist die Organisation einer solchen Wahl? ZDFheute spricht mit ZDF-Hauptstadt-Korrespondentin Nicole Diekmann in Berlin und dem Bremer Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors.

Was hat es mit der Vertrauensfrage auf sich?

Der Bundeskanzler kann mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 im Grundgesetz herausfinden, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat. Der Kanzler kann entweder direkt nach dem Vertrauen fragen oder aber eine alternative Frage stellen. Er könnte zum Beispiel fragen, ob der Bundestag einem bestimmten Gesetzentwurf zustimmt und gleichzeitig erklären, dass das Ergebnis dieser Entscheidung das Vertrauen in seine Person widerspiegeln würde. Wird die Frage von einer Mehrheit im Parlament mit "Nein" beantwortet, kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorschlagen. Innerhalb einer Frist von 21 Tagen kann der Bundespräsident das Parlament auflösen und Neuwahlen verkünden.

Die Vertrauensfrage dient praktisch vor allem dazu, über die Auflösung des Parlaments Neuwahlen herbeizuführen und damit eine neue Regierungsbildung zu ermöglichen. Insgesamt wurde die Vertrauensfrage fünfmal im Bundestag gestellt, zuletzt von Gerhard Schröder (SPD), im Jahr 2005.

Mit Material von ZDF, dpa, AFP

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