Der Bundeskanzler kann mit der
Vertrauensfrage nach Artikel 68 im Grundgesetz herausfinden, ob er noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag hat. Der Kanzler kann entweder direkt nach dem Vertrauen fragen oder aber eine alternative Frage stellen. Er könnte zum Beispiel fragen, ob der Bundestag einem bestimmten Gesetzentwurf zustimmt und gleichzeitig erklären, dass das Ergebnis dieser Entscheidung das Vertrauen in seine Person widerspiegeln würde. Wird die Frage von einer Mehrheit im Parlament mit "Nein" beantwortet, kann der Bundeskanzler dem
Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments vorschlagen. Innerhalb einer Frist von 21 Tagen kann der Bundespräsident das Parlament auflösen und
Neuwahlen verkünden.