Worum geht es heute?
Die Beratungen über das neue Infektionsschutzgesetz gehen in die Schlussphase: Nachdem der Hauptausschuss des Bundestages am Dienstagabend die Vorlage der Ampel-Parteien gebilligt hat, soll der Gesetzentwurf am Donnerstag im Plenum des Parlaments verabschiedet werden.
Warum ist das wichtig?
Die Zahl der Neuinfektionen lieferte zuletzt ständig neue Höchststände - und dennoch läuft die epidemische Lage von nationaler Tragweite in der kommenden Woche am 25. November aus. Das neue Gesetz soll Corona-Maßnahmen auch danach noch ermöglichen.
Was sieht das neue Gesetz alles vor?
- Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen.
- Auch dürften die Länder dann Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Ausgangsbeschränkungen sollen ausgeschlossen sein.
- Die Ampel-Parteien verständigten sich ferner auf eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
- Beschäftigte sollen außerdem soweit möglich von zu Hause aus arbeiten.
- Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist eine Testpflicht in Krankenhäusern für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.
- Krankenhäuser bekommen für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag.
- Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Fortführung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme.
Was sagt die Opposition?
Zwar seien SPD, Grüne und FDP der Union mit den jüngsten Änderungen entgegengekommen, sagte Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Dennoch bleibe auch die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs noch hinter dem zurück, was das derzeitige Infektionsschutz ermögliche. Als positiv bezeichnete Frei die geplante 3G-Regel am Arbeitsplatz. Aber insgesamt sei der neue Entwurf "nicht das, was wir für richtig und adäquat in dieser Situation halten".
Die Union will im Bundestag beantragen, die epidemische Notlage über den 25. November hinaus zu verlängern.
Wie geht es weiter?
Am Freitag soll dann schließlich der Bundesrat den Gesetzentwurf billigen.