Sie sind hier:

Streiks bei Ryanair

Ryanair-Flugzeug auf dem Flughafen Köln-Bonn

Bei der Billigfluglinie Ryanair kommt es erneut zu Streiks. Ab Freitagfrüh werden knapp 250 Flüge in Deutschland für rund 42.000 Passagiere gestrichen. Weitere Streiks in den Sommerferien sind nicht ausgeschlossen.

Datum:
10.08.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Betroffen vom Streik der Piloten in Deutschland sind fast alle Verbindungen, die zwischen Freitagfrüh um 03:01 Uhr und Samstagfrüh 02:59 Uhr aus Deutschland abfliegen, teilte die Fluggesellschaft Mittwochfrüh mit. Die Piloten in Baden-Baden werden sich als einzige nicht an dem Ausstand beteiligen. Darüber hinaus kommt es auch in den Niederlanden, Belgien, Irland und Schweden zu Flugausfällen: 400 von insgesamt 2400 Flügen, davon 250 in Deutschland, werden gestrichen. Passagiere können ihren Flug kostenlos umbuchen oder sich die Kosten ihres Flugs erstatten lassen.

Hintergrund des Streiks

Die Pilotengewerkschaft Cockpit fordert für die rund 480 Ryanair-Piloten in Deutschland einen erstmaligen Abschluss eines Tarifvertrages, eine bessere Bezahlung sowie bessere Arbeitsbedingungen: Ryainair dürfe seine Piloten nicht weiterhin von heute auf morgen auf eine andere Station irgendwo in Europa versetzen. Ryanair-Manager Peter Bellew sieht den Streik als unnötig an, da bereits in den vergangenen Verhandlungen Fortschritte erzielt worden seien. Die Gewerkschaft hingegen beklagt einen mangelnden konstruktiven Willen seitens Ryanair.

Weitere Streiks wurden von Cockpit nicht ausgeschlossen. Sie können in Zukunft noch spontaner, also bis zu 24 Stunden vorher angekündigt werden, und auch erneut innerhalb der Sommerferien erfolgen.

Allgemeine EU-Fluggastrechte

Kay P. Rodegra, Anwalt für Reiserecht: „Als Passagier hat man umfangreiche Rechte, denn auf den Flügen mit Ryanair gelten die EU-Fluggastrechte“. Diese gelten immer, wenn es um einen Flug ab der EU geht oder mit einer EU-Airline von einem Drittstaat in die EU, also etwa von Urlaubsländern wie der Türkei, Ägypten oder Tunesien nach Deutschland. „Die Airline muss übrigens über die EU-Fluggastrechte informieren, wenn es zu Problemen kommt. Sie sollten unbedingt bei der Airline am Flughafen nachfragen“, mahnt der Experte.

Kommt es zu einer größeren Verspätung – ab zwei Stunden auf der Kurzstrecke, drei Stunden auf der Mittelstrecke und vier Stunden auf der Langstrecke – muss die Airline kostenfrei Verpflegung und Getränke anbieten. Wird eine Übernachtung erforderlich, muss die Airline auch ein Hotel bezahlen sowie den Transfer dorthin. „Man sollte diese Betreuungsleistungen unbedingt einfordern und nicht gleich selbst Verpflegung kaufen oder ein Hotel beziehen“, rät Rodegra.

Kann sich eine Airline bei einer großen Verspätung oder Annullierung nicht entlasten, also das Verschulden von sich weisen, muss sie dem Passagier auch eine sogenannte Ausgleichszahlung bezahlen. Dies ist ein Betrag zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Länge der Flugstrecke.

Spezialfall Streik

Allerdings: „Ob ein Streik dazu führt, dass sich eine Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, ist durchaus umstritten, wird aber eher zugunsten der Fluggesellschaft entschieden“, sagt Rodegra. Bei einem Streik, der lange angekündigt ist, könne man der Airline aber vorwerfen, dass sie nicht alles Zumutbare getan hat, um den Streik abzuwenden oder auch um die Folgen für den Passagier zu minimieren. „Die Airline muss also auch sehen, ob nicht eine Umbuchung auf eine andere Airline vorgenommen werden kann“, so der Experte.

Aufgrund der EU-Fluggastrechte muss die Airline bei einem gestrichenen Flug einen Ersatzflug anbieten. Muss man sich selbst um einen Ersatzflug bemühen, muss die Airline die Kosten dafür übernehmen. Zuvor sollte man aber immer den Kontakt zur Airline suchen. „Nur wenn sie diese Betreuungsleistungen (Hotel, Verpflegung u.a.) ablehnt oder auch keinen Ersatzflug stellt, kann man Selbstabhilfe vornehmen“, rät Kay P. Rodegra. Wer kein Interesse mehr am ausgefallenen Flug hat, kann auch kostenfrei vom Flug zurücktreten.

Flug als Teil einer Pauschalreise

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, hat der Reisende neben der Airline einen weiteren Ansprechpartner (Haftungsgegner), nämlich den Reiseveranstalter. Er muss dafür sorgen, dass der Reisende vereinbarungsgemäß befördert werde. „Geht da einiges schief, hat man einen Preisminderungsanspruch und gegebenenfalls auch einen Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter.“

Beharrlichkeit zahlt sich aus!

Bis die Fluggesellschaft tatsächlich eine Ausgleichszahlung leistet, kann mitunter etwas Zeit vergehen. Wichtig ist, sich nicht abwimmeln zu lassen. Kay P. Rodegra: „Da muss man wirklich etwas stur sein. Leider hüllen sich die Airlines vermehrt in Schweigen, wenn eine Forderung oder Reklamation des Kunden eingeht. Vorgänge werden einfach nicht bearbeitet, um so den Kunden mundtot zu machen. Wenn die Airline nicht reagiert, sollte man seine Forderung mit einem auf das Reiserecht spezialisierten Anwalt einfordern. Mit etwas Druck wird auch das Schweigen der Airlines gebrochen.“

Mit Material von ZDF, reuters

Weitere Themen

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.