Mogelpackungen auf dem Vormarsch
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im ersten Halbjahr 2018 mit einem Ansstieg um 51% deutlich mehr Mogelpackungen im Handel entdeckt als in den Jahren zuvor. Gemeint sind Lebensmittelprodukte mit versteckten Preiserhöhungen – im Durchschnitt um die 20%. Der Verbraucher zahlt zwar den gleichen Preis wie bisher, in der Verpackung ist jedoch deutlich weniger Inhalt, und statt dessen: Mehr Luft. Oft handelt es sich um Markenprodukte. Tricksereien dieser Art findet man sowohl bei Lorenz Bahlsen Snacks, Rolo also auch bei Smarties.
Bei manchen wirbt der Hersteller mit einer Rezepturänderung, die der Verbraucher unbemerkt teuer bezahlt. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass es im Gesetz an konkreten Bestimmungen mangelt, ab wann eine konkrete Mogelpackung vorliegt. Denn nicht jede übergroße Lebensmittelverpackung ist gleich verboten. Zum Beispiel Pralinenpackungen. Sie dürfen 6-mal so umfangreich verpackt sein. Die ganze Untersuchung und die Möglichkeit selbst Mogelpackungen zu melöden, finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg.
TÜV-Plakette vor Urlaub checken
Wer seine Urlaubsreise mit dem Auto nach Italien plant, sollte unbedingt darauf achten, dass die TÜV-Plakette des Fahrzeugs nicht abgelaufen ist. Laut ADAC kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeugen ohne gültige Plakette die Weiterfahrt auf italienischem Boden verboten wird, bis die technische Untersuchung durchgeführt wurde. Ferner droht ein Bußgeld von rund 120 Euro. Auch wenn nach deutschen Rechtsvorschriften die Zulassung auch mit abgelaufenem TÜV nicht erlischt, scheinen italienische Beamte das anders zu sehen, und kann man im Ausland daher Probleme bekommen.
Aus demselben Grund haben auch schon ungarische, tschechische und polnische Behörden Kraftfahrzeuge von Urlaubern stillgelegt und Bußgelder verhängt. Auch Wohnwagen-Besitzer sollten daher vor Reisebeginn dringend auf die Gültigkeit ihrer TÜV-Plakette achten. Schwierig wird es, wenn man sich auf die Heimreise begibt, kontrolliert wird und die Plakette abgelaufen ist. Nur wer dann nachweisen kann, dass er bereits einen TÜV-Termin vereinbart hat, darf dann weiterfahren.
Rückruf: Listerien im Tiefkühlgemüse
Gesundheitsgefahr! Die Supermarktkette Lidl ruft das Tiefkühlgemüse „Freshona Gemüsemix, 1000g“ des belgischen Herstellers Greenyard Frozen Belgium N.V. zurück. Unabhängig vom Haltbarkeitsdatum kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt mit Listerien kontaminiert ist. Listerien können schwere Magen- und Darmerkrankungen auslösen und sind insbesondere für Schwangere, kleine Kinder, ältere und schwache Menschen gefährlich. Listerien können neben Überlkeit, Erbrechen oder Druchfall nach dem Verzehr auch nach längerer Inkubationszeit (über 3 Wochen) noch Symptome ähnlich eines grippalen Infekts auslösen. Lidl hat das betroffene Produkt bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden sollten unbedingt auf den Verzehr verzichten. Das Gemüseprodukt kann in jeder Lidl-Filiale – auch ohne Vorlage des Kassenbons – zurückgegeben werden.
Rückruf: USB-Netzteil von Grundig
Der Discounter Netto muss eines seiner Produkte zurückrufen: Ein USB-Netzteil von Grundig. Grund: Es besteht Kurzschlussgefahr durch die unzureichende Isolierung des Geräts. Benutzer könnten einen elektrischen Schlag erleiden. Betroffen ist der „Grundig USB Power Adaptor / USB Netzteil“ des niederländischen Importeurs Edco mit der Modellnummer 87 11 252 159 70 und dem Barcode 87 11 252 159 706. Laut dem europäischen Schnellwarnsystem Rapex entspricht das Netzteil ich den Anforderungen der EU-Niederspannungsrichtilinie für die Sicherheit elektrisch betriebener Geräte. Verbraucher sollten den Artikel nicht mehr benutzen und ihn in eine Filiale zurückbringen. Der Kaufpreis wird in vollem Umfang erstattet. Das Gerät war in Deutschland sowohl in Netto-Supermärkten als auch über Anbieter im Internet erhältlich.