Baby-Tragen im Test
Nähe tut gut – deshalb wollen viele Mütter ihre Babies direkt am Körper tragen. Doch Vorsicht: manche Babytragen sind mangelhaft! Das zeigt die Stiftung Warentest. Zwei Tragen sind mit Schadstoffen belastet und zwei andere Tragen sollten nachgerüstet werden, weil die Kinder sogar rausfallen können. Die Hersteller bieten jetzt einen zusätzlichen Brustgurt an.
Grundsätzlich eignen sich laut „test“ aber Tücher besser als Tragen. Sie passen sich an die Größe des Kindes an und sorgen für eine gesunde Beinstellung. Testsieger sind deshalb der Amazonas Carry Sling für 50 Euro und das Tuch von Didymos für 109 Euro. Bei den Tragen liegen die Hoppediz Nabaca für 150 Euro vorne und die Manduca XT für 159 Euro.
E-Books nicht verkaufen
Gebrauchte E-Books dürfen nicht einfach weiterverkauft werden – das geht nur mit Erlaubnis des Rechte-Inhabers. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Interessen der Verleger gestärkt.
Ein findiger Unternehmer hatte nämlich in den Niederlanden extra einen Leseclub gegründet, um auf der Online-Plattform gebrauchte E-Books zu verkaufen. Im Netz sei aber nicht sichergestellt, dass die digitalen Kopien der Bücher nach dem Kauf tatsächlich gelöscht würden, sagen die Richter.
Weitere Infos: Europäischer Gerichtshof, Az.: C-263/18
Vorsicht bei Schlankheitsmitteln
Pille rein – Speck weg… wenn das mal so einfach wäre! Die Wirkung von Schlankheitsmitteln hat die Stiftung Warentest untersucht. Und bewertet die meisten rezeptfreien Mittel als wenig geeignet. Von Appetitzüglern mit Amphetaminen raten die Experten sogar ganz ab – wegen der heftigen Nebenwirkungen. Nur die verschreibungspflichtigen Medikamente mit Orlistat oder Liraglutid helfen einigermaßen beim Erreichen der Traumfigur.
Die rezeptfreien Medizinprodukte wie Formoline L112, Refigura Sticks, XLS Medical Fettbinder und XLS Medical Kohlenhydrateblocker halten die Tester für wenig geeignet, weil die Wirkung von Chitosan und Litraminen nicht ausreichend belegt sei. Als kurzfristige Motivationshilfe wären Formoline und Refigura aber okay.
Bei den rezeptfreien Medikamenten Orlistat Hexal und Orlistat Ratiopharm sei zwar ein gewisser Abnehmerfolg belegt, heißt es bei „test“. Diese Medikamente sollten aber höchstens bei starkem Übergewicht eingesetzt werden, um eine Diät zu unterstützen. Denn rezeptpflichtige Medikamente mit Orlistat wie Orlistat-Ratiopharm und Xenical sind höher dosiert und haben dadurch auch eine bessere Wirkung. Für die Tester sind diese Mittel mit Einschränkung geeignet.
Rezeptpflichtige Medikamente
Genauso wie rezeptpflichtige Medikamente mit Liraglutid. Die Spritze von Saxenda wurde eigentlich gegen Diabetes entwickelt. Sie kann aber auch bei starkem Übergewicht die Abnahme unterstützen.
Rezeptpflichtige Medikamente mit Amphetaminen wie Alvalin, Regenon, Regenon Retard und Tenuate Retard dämpfen zwar den Appetit, können aber auch abhängig machen. Und die Nebenwirkungen sind heftig: Herzrasen, hoher Blutdruck, Unruhe, Schwindel und Schlafstörungen.
Die genauen Bewertungen für Schlankheitsmittel kann man in der Datenbank von test.de nachsehen. Außerdem gibt es bei der Stiftung Warentest eine ausführliche Sammlung von Medikamentenbewertungen.
Noch mehr zum Thema gibt es hier: Diät und Schlankheitsmittel!
Hilfe bei der Steuererklärung
Auch Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2019 ist dieser Freibetrag auf 9.168 Euro festgesetzt. Beim Ausfüllen der Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“ kann die Deutsche Rentenversicherung helfen. Dort gibt es eine kostenlose Bescheinigung mit allen wichtigen Angaben. Und für jeden Betrag wird angegeben, in welcher Anlage er wo genau eingetragen werden muss. Wer diese Bescheinigung einmal beantragt hat, bekommt sie in den nächsten Jahren automatisch im Januar zugeschickt.
Den Antrag auf „Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ gibt es online bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Formulare des Finanzamtes "Anlage Vorsorgeaufwand" und "Anlage R" findet man zum Beispiel hier.
Mehr dazu auch beim Bundesministerium für Finanzen und hier.
Download der Broschüre zum Thema „Besteuerung von Alterseinkünften“