Musterklage zu Anwohner-Kosten
Wenn die Straße ausgebaut wird, müssen Hausbesitzer mitbezahlen. Die Frage ist, ob sie die Erschließungskosten von der Steuer absetzen dürfen oder nicht. Da es bisher sehr unterschiedliche Aussagen der Finanzämter gibt, hat der Bund der Steuerzahler jetzt eine Musterklage eingereicht.
Für den Ausbau einer Sandstraße im brandenburgischen Schönwalde-Glien mussten die Anwohner mehr als 3.000 Euro zahlen. Und wollen die Hälfte davon als Handwerkerleistung bei der Einkommenssteuer geltend machen. Bis das Finanzgericht den Fall entschieden hat, rät der Bund der Steuerzahler allen Betroffenen, die Kosten für die Erschließung der Straße auf jeden Fall bei der Steuer anzugeben. Akzeptiert das Finanzamt die Ausgaben nicht, sollte man Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Weitere Informationen beim Bund der Steuerzahler
Zur Musterklage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Rückruf bei Penny
Der Discounter muss in einigen Bundesländern Cola aus den Regalen nehmen. Betroffen ist „Penny Cola“ in der 1,5 Liter-Flasche. Das Getränk könnte nach Essig riechen und auch so schmecken. Wer die Cola schon gekauft hat, kann sie in jeder Penny-Filiale zurückgeben.
Betroffen ist „PENNY Cola 1,5 L mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 6.12.2017 und der Losnummer L157. Die Angaben findet man auf dem Flaschenhals. Das Produkt wurde ausschließlich in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen vertrieben. Alle weiteren Fragen beantwortet die Herstellerfirma HANSA-HEEMANN AG per Mail unter qualitaetssicherung@hansa-heemann.de.
Weitere Informationen zum Rückruf bei Penny
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Gemeinnützigkeit nur für alle
Reine Männerclubs könnten bald Probleme mit dem Finanzamt bekommen - denn Vereine, die Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen, sind nicht gemeinnützig. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofes bezieht sich zwar auf eine traditionelle Freimaurer-Loge – es wird aber auch Auswirkungen auf andere Vereine haben. Nämlich dann, wenn Männergesangsvereine oder Schützenbruderschaften ihre Mitglieder nur nach Geschlecht aussuchen. Laut Bundesfinanzhof fördern diese Vereine nicht die Allgemeinheit. Und sollten deshalb auch keine Steuervorteile haben.
Weitere Informationen beim Bundesfinanzhof