„Mineralölkohlenwasserstoffe zählen zu den nicht erwünschten Stoffen, deren Gehalte in Lebensmitteln so gering wie möglich sein sollten. Aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) können karzinogene und mutagene Stoffe enthalten, weshalb sie im Lebensmittel nicht nachweisbar sein sollten.
Gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/POSH) umfassen eine sehr große Gruppe von Stoffen, deren toxikologische Bedeutung noch nicht abschließend bewertet ist. Es ist daher unser Anliegen, diese Gehalte auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis auf allen Stufen sinnvoll erreicht werden kann.
Aromatische Mineralkohlenstoffe (MOAH) sind kritischer zu bewerten, da es unter dieser Stoffgruppe einige Einzelverbindungen gibt, die toxische Eigenschaften haben.
Es gibt es derzeit keine gesetzlichen Regelungen zum Nachweis von Mineralölrückständen in Lebensmitteln.
Generell handelt es sich bei dem Thema Mineralölrückstände um eine branchenübergreifende Problematik, die sowohl die Verpackungsmaterialien, als auch die Rohwaren und die vorherrschenden Bedingungen im Rohwarenursprung umfasst. Eine Kontamination über die Verpackung kann in diesem Fall jedoch ausgeschlossen werden, da wir einen Behälter aus Glas verwenden. Auch unser Lieferant schließt in einer Stellungnahme aus, dass die gefundenen Werte aus ihrer Produktion, bspw. durch Schmierstoffe oder ölhaltige Reinigungsmittel, stammen.
Beim Pfeffer oder anderen Gewürzen kann der Eintrag über behandelte Fasern der Jutesäcke oder aber auch über die Auskleidung der Übersee-Container mittels Kondenswasser-absorbierenden Pappen stattfinden, diesbezüglich stehen wir im regen Austausch mit Lieferanten der Rohwaren und Verpackungsmaterialien, um möglichst genau über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein und Einfluss auf die, in die Wege geleiteten Maßnahmen zu nehmen, um Kontaminationen bestmöglich ausschließen zu können.
Zusätzlich arbeiten wir im Austausch mit den externen Laboren und dem Fachverband der Gewürzindustrie an einer Validierung einer geeigneten Analysenmethode für die komplexe Matrix unserer Gewürze.
Es wird in allen Bereichen der Lebensmittelbranche mit Hochdruck an der Ursachenforschung für die branchenübergreifenden Nachweise von Mineralölkohlenwasserstoffen gearbeitet, der wir uns bestmöglich anschließen und unterstützend tätig sind, um die Aufklärung weiter voranzutreiben (u.a. mit der BLL Toolbox zur Minimierung von Mineralölrückständen).
Auch wenn alle Beteiligten an dieser Problematik intensiv arbeiten, ist eine Aufklärung aller Eintragswege und Lösung bzw. Reduzierung nicht kurzfristig vollumfänglich zu erwarten.
Seit Kurzem wurden für einige Lebensmittelgruppen (von amtlichen Vertretern in der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz) Richtwerte definiert, nach denen u.a. die amtliche Lebensmittelüberwachung Produkte beurteilt. Die Tabelle finden Sie in der Anlage. Für Gewürze ist kein solcher Richtwert definiert – wenn man aber vergleichend z.B. den Wert für pflanzliche Öle und Fette betrachtet (bei 13 mg/kg) – liegt man bei dem Pfeffer in derselben Größenordnung.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Gewürze – wie z.B. Pfeffer – nur in sehr geringen Mengen (in der Regel < 1 g / Tag) konsumiert werden, ist die Gesamtaufnahmen im Vergleich zu den Mengen, die in Speiseölen und Fetten aufgenommen werden können, sehr gering.
Weiterhin hat bspw. die belgische Behörde für Lebensmittelsicherheit „Schwellenwerte“ für Mineralölgehalte in Lebensmitteln veröffentlicht, anhand derer die Werte für Gewürze bei 70 mg/kg liegen.
Der Befund von 12,5 mg/ kg MOSH ist u.E. nicht kritisch zu bewerten – insbesondere in einem Zusammenhang, dass keine MOAH (s.o.) gefunden wurden.“