STANDARD LIFE geht nach Irland
Der Brexit droht – viele Kunden von britischen Versicherungen sind deshalb verunsichert. Denn einige Anbieter verlegen ihr Euro-Geschäft jetzt nach Luxemburg oder nach Irland. Auch STANDARD LIFE zieht mehr als 600.000 Verträge nach Dublin. Das habe für Privat-Kunden keinerlei rechtliche Auswirkungen, heißt es dort.
Allerdings fällt in Irland der britische Insolvenzschutz weg, warnen Verbraucherschützer. Und wenn die Börsenkurse fallen, dann sinkt auch der gute Rückkaufwert. Zumindest bei neueren Verträgen kann man nur mit den Garantiewerten allein Verluste haben. Kunden sollten deshalb prüfen, ob ihre Lebensversicherung überhaupt noch wirtschaftlich ist. Dazu kann man sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg persönlich beraten lassen. Das Gespräch dauert 30 Minuten und kostet 60 Euro.
Einen Beratungstermin sollte man unbedingt vorher telefonisch vereinbaren unter 040/24832-107 oder per mail an termine@vzhh.de. Wichtig ist auch, dass Sie alle Unterlagen dabei haben: also Versicherungsschein mit Bedingungen, aktuelle Standmitteilung, letzten Dynamiknachtrag, Widerspruchsbelehrung und was Sie bisher schon bezahlt haben. Mehr dazu bei der Verbraucherzentrale Hamburg oder Informationen bei Standard Life einholen.
Das sagt STANDARD LIFE
"Bei der Suche nach einer geeigneten Brexit-Lösung hatte es für Standard Life oberste Priorität, auch im Falle eines harten Brexits maximale Rechtssicherheit für die Kunden zu schaffen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass es für die Kunden möglichst wenige Änderungen gibt. Dies ist bei dem Ausbau der bereits etablierten Standard Life International DAC in Dublin und der Übertragung unserer europäischen Kunden an diese Gesellschaft der Fall. Die vertraglichen Rechte des Kunden bleiben unverändert erhalten und unterliegen deutschem Vertrags- und Steuerrecht.
Die Rechtsaufsicht der BaFin bleibt ebenfalls bestehen. Auch auf die garantierten Leistungen, die Kunden im Rahmen ihres Versicherungsvertrags erhalten, wirkt sich das Vorhaben nicht aus. Die Kunden werden natürlich auch den gleichen Service erhalten wie bisher. Alle Rückfragen werden weiterhin aus Frankfurt von den bekannten Ansprechpartnern beantwortet. Die Heimataufsicht wechselt zwar von der britischen zur irischen, aber die aufsichtsrechtlichen Regelungen sind in Europa unter Solvency II im Wesentlichen gleich. Eine Veränderung gibt es beim Insolvenzschutz. Hier werden die Kunden künftig durch die irischen aufsichtsrechtlichen Vorschriften geschützt, die auf einer EU-Richtlinie beruhen.
Danach werden die Ansprüche der Kunden aus Lebensversicherungen durch ein sogenanntes Sicherungsvermögen geschützt. Sicherungsvermögen sind Kapitalanlagen, die der Versicherer getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren muss. Für den Fall, dass Standard Life International DAC wider Erwarten insolvent werden sollte, stehen diese Kapitalanlagen vorrangig für unsere Kunden zur Verfügung. Das bedeutet: Unsere Kunden werden bei Geschäftsausfall zuerst aus diesem Sicherungsvermögen bedient (abgesehen von den Kosten für das Insolvenzverfahren).“
Projekt i-Kfz
Die Kfz-Zulassung wird digital. Ein neues Auto kann man bald auch online anmelden. Dafür hat der Bundesrat die internetbasierte Fahrzeugzulassung beschlossen. Bisher konnten Privatleute nur Abmeldungen über das Service-Portal der Zulassungsstellen erledigen. Sowohl Neuzulassungen als auch Umschreibung, Halterwechsel oder Adressänderung sollen künftig online mit dem elektronischen Personalausweis abgewickelt werden. Letzter Schritt des Projektes wird dann sein, das neue Auto direkt beim Kauf anzumelden und auch gleich mitzunehmen.
Mehr zum Beschluss des Bundesrates zur digitalen Kfz-Zulassung. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Warnung vor Ping-Calls
Vorsicht, Lockruf – wer sich nach kurzem Klingeln zu einem Rückruf verleiten lässt, muss zahlen. Mit diesen sogenannten Ping-Calls versuchen Betrüger, hohe Kosten für Auslandsanrufe zu provozieren, an denen sie dann mitverdienen. Bis zu 3 Euro pro Minute können da anfallen. Deshalb hat die Bundesnetzagentur die Telefonanbieter jetzt verpflichtet, die Gebühren für Auslandsgespräche wieder anzusagen. Ab 1. März muss vor jedem Anruf klar erkennbar sein, was die Gesprächs-Minute kosten wird.
Abfindungen
Wenn der Betrieb schließen muss, gibt es nur einmal Abfindung. Laut Bundesarbeitsgericht ist es möglich, verschiedene Ausgleichs-Zahlungen zu verrechnen. Ein Mitarbeiter hatte sich vor Gericht eine Entschädigungszahlung erstritten, weil die Firma allen Beschäftigten gekündigt hatte, ohne vorher mit dem Betriebsrat zu sprechen. Als es dann doch einen Sozialplan gab, wurde die Abfindung mit der Entschädigungszahlung verrechnet. Denn zweimal Geld gibt es nicht. Mehr zum Urteil beim Bundesarbeitsgericht. Az.: 1 AZR 279/17.