Dabei hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Hinterbliebenen der NSU-Mordopfer ein Versprechen gegeben: „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“ Doch Akten belegen: Die für Terrorermittlungen zuständige Bundesanwaltschaft und der Verfassungsschutz behinderten die Aufklärung.
V-Mann-Akten bewusst vernichtet
Wenige Tage nach dem Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, ließ ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Akten von Thüringer Geheimdienstspitzeln vernichten, die in unmittelbarer Nähe der ab 1998 untergetauchten Rechtsterroristen platziert waren. Die Aktenvernichtung am 11. November 2011 machte als „Operation Konfetti“ Schlagzeilen. Drei Jahre später befragte ein Bundesanwalt den verantwortlichen Geheimdienstmitarbeiter. Lothar L. war Mitte der 90er Jahre Leiter eines Anwerbereferates beim BfV für Spitzel im rechten Milieu. Frontal21 konnte Einblick in die Akten nehmen.
In seiner Vernehmung im Oktober 2014 berichtete Verfassungsschützer Lothar L. erst viel über die angeblich „dünnen Akten der sogenannten T-Fälle“. Das „T“ steht für Spitzel des BfV im Bundesland Thüringen. Sie trugen Decknamen wie „Tarif, „Tinte“ oder „Tonfarbe“ und waren im Umfeld des NSU-Trios platziert. L. erklärte gegenüber Bundesanwalt Jochen Weingarten, der die Anklage im Münchner NSU-Prozess vertritt, auch sein Motiv für die Vernichtung der Akten: „Mir war bereits am 10./11. November 2011 völlig klar, dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellen des BfV in Thüringen interessieren wird.“ Würden die Akten aber vernichtet, bliebe auch die Anzahl der vom BfV in Thüringen geführten Quellen geheim. „Es spielte eine Rolle, dass nach vernichteten Akten in der Zukunft nicht mehr gefragt werden kann“, erläuterte L. den Ermittlern freimütig: „Vernichtete Akten können (...) nicht mehr geprüft werden.“ Das Eingeständnis von Lothar L., die V-Mann-Akten bewusst vernichtet zu haben, blieb folgenlos. Die Bundesanwaltschaft leitete L.s Aussage nicht an die Kölner Staatsanwaltschaft weiter, die für Ermittlungen gegen BfV-Mitarbeiter zuständig ist.
Opfer-Anwälte fühlen sich getäuscht
Die Anwälte der NSU-Opferangehörigen verdächtigten Verfassungsschützer L. bereits im Jahr 2015, die Akten bewusst vernichtet zu haben. Sie forderten, ihn als Zeugen im Münchner NSU-Prozess vorzuladen. Doch das blockte die Bundesanwaltschaft ab, also die Behörde, die den Aktenvernichter L. selbst befragt hatte. Am 17. September verfasste Oberstaatsanwältin Annette Greger, die neben Weingarten im Münchner Verfahren die Anklage vertritt, eine Stellungnahme. Darin stellte sie klar, dass ein Gericht auch in einem Mordprozess „nicht zur ausufernden Aufklärung“ verpflichtet sei. Eine Vernehmung des Geheimdienstbeamten und Aktenvernichters Lothar L. sei abzulehnen. Die Begründung: „Die Aktenvernichtung (...) wie auch das Motiv des Zeugen, das von den Antragstellern ins Blaue hinein und entgegen allen bislang vorliegenden Erkenntnissen spekulativ behauptet wird“, spiele „keine Rolle.“ Zu diesem Zeitpunkt wussten die Bundesanwälte seit über einem Jahr von L.s Aussage und seinem Motiv, Akten gezielt schreddern zu lassen, damit niemand mehr danach fragen kann.
Die NSU-Opferanwälte fühlen sich getäuscht. „Dieses Verhalten der Bundesanwaltschaft ist ganz typisch für das Verfahren“, meint Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, die die Familie des 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik vertritt. „Sie versuchen, alles aus dem Verfahren herauszuhalten, was mit dem Verfassungsschutz zu tun hat, und dazu gehört auch ganz offensichtlich, uns zu verschweigen, dass bestimmte Personen hier wie Lothar L. als Zeugen vernommen wurden.“ Oberstaatsanwältin Greger redete in ihrer Stellungnahme zudem die „Operation Konfetti“ klein: „Eine Relevanz im Zusammenhang mit einer möglicherwiese staatlich zu verantwortenden Vereitelung der Aufklärung“ der NSU Morde „kommt dem Vorgang (…) nicht zu.“
Kanzlerin hatte Aufklärung versprochen
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages erfuhr jetzt, dass die Bundesanwaltschaft sogar Beweismittel zu einem mutmaßlichen NSU-Unterstützer vernichten ließ. Dokumente von Jan W., einem der neun Beschuldigten im Münchner NSU-Verfahren, landeten im Schredder. Die Bundesanwaltschaft behauptet, ihre Mitarbeiter hätten nicht gewusst, dass Jan W. Beschuldigter ist. W. soll versucht haben, Waffen für das ab 1998 untergetauchte NSU-Trio zu beschaffen. W., Thüringer Chef der rechtsextremen Gruppe „Blood and Honour“, war zum selben Zeitpunkt in Berlin, als das NSU-Trio in der Nähe einer Berliner Synagoge gesehen wurden. Sie könnten dort, möglicherweise gemeinsam mit W., ein Anschlagsziel des NSU ausgespäht haben. Zschäpe bestätigte, zum fraglichen Zeitpunkt vor dem Lokal „Wasserturm“ in Sichtweite der Synagoge in der Rykestraße gesessen zu haben.
Petra Pau, Obfrau der Linken im NSU-Untersuchungsausschuss, zieht nach fünf Jahren Ermittlungen eine ernüchternde Bilanz: "Frau Merkel hat rückhaltlose Aufklärung im gesamten NSU-Komplex versprochen. Die Ämter für Verfassungsschutz enthalten uns Zeugen vor, schreddern Akten, sorgen dafür, dass wichtige Zeugen nicht zur Aussage kommen." Das bedeute, so Pau, "sie treiben die Bundeskanzlerin in den Meineid.“