Die Länder kritisieren die überhastet erscheinende Legalisierung und hatten dem Cannabis-Gesetz erst nach Zusicherung weiterer nachträglicher Änderungen zugestimmt. Vor allem die Innenministerien und die Justiz befürchteten eine Überlastung durch die umfassende Neubewertung von Altfällen. Die
Amnestie-Regel des Cannabis-Gesetzes sieht vor, dass alle bis zum 1. April nicht vollständig vollstreckten Strafen erlassen werden müssen, wenn die Taten nach dem neuen Recht legal sind. Aufwendig seien vor allem sogenannte Mischfälle, also Fälle, in denen Cannabis-Besitz zusammen mit anderen Delikten verurteilt wurde. Hier müssen im Zweifelsfall neue Strafen festgesetzt werden.