Kiffen am Steuer? Diese Regeln schlagen Experten vor

    Expertenvorschläge für die Ampel:Kiffen am Steuer - nur ohne Alkohol?

    Kristina Hofmann
    von Kristina Hofmann
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    Kiffen ist legal, doch hinterm Steuer gibt es Grenzen. Eine Expertenkommission der Ampel hat dafür jetzt Vorschläge gemacht. Es drohen mindestens 500 Euro Strafe plus Fahrverbot.

    Cannabis am Steuer
    Cannabis am Steuer? Eine Kommission schlägt Regeln vor.
    Quelle: dpa

    Der Konsum von Cannabis ist inzwischen teilweise legal. Das hatte der Bundestag beschlossen. Was noch fehlt, sind Bestimmungen für den Straßenverkehr. Dazu gibt es jetzt Vorschläge der Bundesregierung, die den Fraktionen der Ampel-Parteien zugegangen sind und die auch dem ZDF vorliegen. Über die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz muss der Bundestag entscheiden.
    Ein Expertengremium im Bundesverkehrsministerium schlägt demnach vor:
    • Künftig begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
    • Wer diesen Grenzwert aufgrund einer konkreten Krankheit erreicht, muss keine Strafe befürchten.
    • Wer Cannabis nimmt, darf nicht gleichzeitig Alkohol zu sich nehmen und sich hinters Steuer setzen, selbst wenn der Konsum unterhalb der Grenzwerte liegt. Für Cannabiskonsumenten gilt absolutes Alkoholverbot.
    • Wer mit mehr als den erlaubten Mengen Cannabis im Blut im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem Fahrverbot plus Bußgeld rechnen. Die Mindeststrafe liegt bei 500 Euro plus einem Monat Fahrverbot. Wer trinkt und kifft am Steuer, muss mindestens mit 1.000 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer mehrfach erwischt wird, kann bis zu 2.000 Euro Strafe und drei Monate Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Die Geldbuße kann bei bis zu 3.500 Euro liegen.
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    Wissenschaft schwimmt bei Grenzwert

    In der Erläuterung zu den sogenannten Formulierungshilfen für die Gesetzesänderung wird allerdings auch eingeräumt: So genau weiß man momentan nicht, wann man nach Cannabiskonsum fahruntauglich ist. Nach "derzeitigem Kenntnisstand der Wissenschaft" sei es "nicht möglich, einen THC-Grenzwert festzulegen", heißt es dort, nachdem "das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs" nicht mehr gewährleistet sei.
    Da aber 3,5 ng/ml in etwa vergleichbar sei mit 0,2-Promille Blutalkoholkonzentration, seien die Beeinträchtigungen in etwa damit vergleichbar. Die Drogentests, die schon jetzt eingesetzt werden, seien zudem ausreichend.

    Polizei hält Grenzwert für zu hoch

    Das sieht die Gewerkschaft der Polizei anders. "Es wäre richtiger gewesen, den Grenzwert niedriger anzusetzen", sagt Michael Mertens, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei zu ZDFheute. Der neue bedeute mehr als eine Vedreifachung des jetzigen Grenzwertes von 1 ng/ml.
    Außerdem sei die Unterscheidung zum Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen "schwer nachvollziehbar". Wenn man es mit 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blut nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen könne, dann müsse das auch gelten, wenn Cannabis aus medizinischen Gründen genommen werde.

    Das ist Verkehrssicherheit zweiter Klasse.

    Michael Mertens, Gewerkschaft der Polizei

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    Mertens mahnt an, dass die neuen Grenzwerte schnell ins Gesetz müssten. Denn derzeit gilt - Legalisierung hin oder her - der alte Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blut. Die Geräte, die die Beamtinnen und Beamten bei der Kontrolle benutzen, könnten zudem auch nur feststellen: hat konsumiert oder hat nicht. Die Polizei brauche deswegen dringend neue Geräte und neue Gesetz.

    Eine Regelung muss zügig kommen, damit Rechtssicherheit herrscht.

    Michael Mertens, Gewerkschaft der Polizei

    Denn wird derzeit jemand erwischt, sind die Chancen nicht gering, dass ein Bußgeld hinterher wieder vor Gericht einkassiert wird.

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