Internetriese scheitert vor BGH:Kartellamt darf härter gegen Amazon vorgehen
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Das Bundeskartellamt darf Amazon weiter als Unternehmen mit "überragender" Marktmacht behandeln, urteilt der BGH. Damit kann die Behörde bald härter gegen das Unternehmen vorgehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Rechtsstreit des Bundeskartellamts mit Amazon an die Seite der Wettbewerbshüter gestellt. (Symbolbild)
Quelle: epa
Der Online-Konzern Amazon ist mit seiner Klage gegen eine verschärfte Aufsicht durch das Bundeskartellamt gescheitert. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe bestätigte am Dienstag die Einschätzung, "dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat". Die entsprechende Einstufung des Kartellamts war demnach rechtens.
Damit wird der Weg für die Bonner Behörde frei, den Online-Riesen künftig härter in die Mangel zu nehmen und im nächsten Schritt möglicherweise auch bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten.
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Amazon legte Beschwerde gegen Einstufung ein
Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2022 auf der Grundlage einer neuen Regelung Amazon seine "überragende" Marktmacht bescheinigt und den Online-Händler damit unter verschärfte Beobachtung gestellt. Amazon legte dagegen Beschwerde ein.
X-Post des Bundeskartellamts
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Der Kartellsenat befasste sich im Juni ein erstes Mal mit der Angelegenheit und stellte damals bereits im Vorgehen des Bundeskartellamts keine Verstöße gegen europäisches oder deutsches Recht fest. Die Kartellwächter hätten "zutreffend" festgestellt, dass Amazon über bedeutende "strategische und wettbewerbliche Potentiale" verfügt, die ihm ermöglichen, "erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen", bekräftigten die Richter nun.
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Behörde könnte Amazon bestimmte Verbote aussprechen
Amazon kritisierte den BGH-Entscheid. "Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv", erklärte eine Sprecherin.
Die Einstufung Amazons durch das Bundeskartellamt war der erste Schritt in einem zweistufigen Verfahren. In einem zweiten Schritt können dem Unternehmen bestimmte Praktiken verboten werden, wie etwa eigene Angebote auf der Handelsplattform zu bevorzugen. So sollen große Digitalkonzerne besser kontrolliert werden können.
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Kartellamt: "Rückenwind" für Verfahren gegen Internetkonzerne
Die Bonner Kartellwächter begrüßten das Urteil. "Wir freuen uns über die Bestätigung durch den Bundesgerichtshof", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
"Dieses Urteil gibt auch Rückenwind für unsere laufenden Verfahren gegen weitere Internetkonzerne wie Alphabet (Google), Apple, Meta (Facebook) und Microsoft sowie mögliche neue Verfahren", fügte Mundt hinzu. Die US-Konzerne hat das Kartellamt ebenfalls unter verschärfte Aufsicht gestellt und mehrere Verfahren eingeleitet. Die entsprechenden Einstufungen sind zunächst jeweils auf fünf Jahre befristet.
2021 ist eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift erlaubt dem Bundeskartellamt ein frühzeitiges und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne, in bestimmten Fällen.
Eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" im Sinne des GWB besteht dann, wenn einem Unternehmen eine Machtposition zukomme, die ihm "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume" einräume.
Quelle: Bundeskartellamt
Eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" im Sinne des GWB besteht dann, wenn einem Unternehmen eine Machtposition zukomme, die ihm "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume" einräume.
Quelle: Bundeskartellamt
Quelle: AFP, dpa
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von Frank Bethmann