Kabinett beschließt Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung

    Baustein zum umstrittenen GEEG:Kabinett winkt kommunale Wärmeplanung durch

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    Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung durchgewunken. Es soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Städte und Gemeinden sind skeptisch.

    Alle Kommunen in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Darin sollen sie angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme zum Beispiel über Biomasse verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.
    Eigentümer sollen so erfahren, ob sie selbst sonst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.

    Bauministerin Geywitz: Gesetz soll Planungssicherheit geben

    Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte, dies sei ein wichtiger Bestandteil des Plans, Deutschland klimaneutral zu machen. Wärme verbrauche zurzeit sehr viel CO2, Deutschland werde momentan sehr stark fossil beheizt. Mit dem Gesetz zur Wärmeplanung solle den Bürgern Planungssicherheit gegeben werden, was ihre Kommune vor Ort machen werde und was nicht.

    Wichtig ist, dass wir jetzt mit der Wärmeplanung die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Kommunen sich auf den Weg machen, schauen, was sie an Potenzial haben.

    Bauministerin Klara Geywitz

    Zustimmung des Bundestages über Pflicht zur Wärmeplanung ausstehend

    Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Endgültig beschlossen ist das Gesetz allerdings erst, wenn auch der Bundestag zugestimmt hat.
    Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das lange umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen, das Gebäudeenergiegesetz. Dieses soll Anfang September vom Bundestag beschlossen werden.
    Denn erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt. Dann könnte auch endlich Schluss sein mit dem verzwickten langwierigen Heizungsstreit vor der Sommerpause.

    Kommunen fordern mehr finanzielle Hilfe vom Bund

    Die Kommunen hatten für die Wärmeplanung mehr finanzielle Hilfe des Bundes gefordert. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt:

    Die vom Bund hierfür bislang vorgesehenen 500 Millionen Euro reichen dafür nach unseren Berechnungen keinesfalls aus.

    Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

    Ähnlich äußerte sich die Bauindustrie. Die Wärmewende dürfe "nicht zu einer sozialen Frage werden". Die 500 Millionen des Bundes "können deshalb nur ein Anfang sein, um die Planung anzuschieben".
    Geywitz sagte dazu, mit einer halben Milliarde Euro könne ziemlich viel geplant werden. Es gebe bereits Bundesländer, welche die Wärmeplanung komplett alleine finanziert hätten.

    Energieverband BDEW beklagt zu kurze Fristen

    Der Energieverband BDEW begrüßte den Entwurf grundsätzlich, kritisierte aber, dass die Fristen für die Städte und Kommunen um ein halbes Jahr verkürzt wurden. BDEW-Chefin Kerstin Andreae und forderte eine Verlängerung bis jeweils zum Jahresende. Sie erklärte:

    Für etliche Kommunen ist jeder Monat notwendig.

    BDEW-Chefin Kerstin Andreae

    Kritisch sieht der Verband auch, dass der Einsatz von Biomasse in dem Entwurf auf einen bestimmten Prozentsatz je nach Länge der Wärmenetze begrenzt wird.
    Quelle: AFP, dpa

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