Vorwurf der Körperverletzung:Strafbefehl gegen Alexander Zverev beantragt
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat schon am 7. Juli einen Strafbefehl gegen Tennisprofi Alexander Zverev wegen des Vorwurfs der Körperverletzung beantragt.
Alexander Zverev
Quelle: AP
Schwere Vorwürfe gegen Alexander Zverev: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 7. Juli einen Strafbefehl gegen den Tennis-Olympiasieger wegen Körperverletzung beantragt. Das bestätigte das Amtsgericht Tiergarten dem SID.
Demnach sehe die Staatsanwaltschaft einen "hinreichenden Tatverdacht", das Gericht müsse nun "anhand der Aktenlage" entscheiden, ob es "die Einschätzung der Staatsanwaltschaft" teile, hieß es in der Stellungnahme am Mittwoch. Mischa Zverev, der im Management seines Bruders mitwirkt, war für den SID zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Zverev drohen eine Geld- oder Bewährungsstrafe
Bei der angeblich geschädigten Person handelt es sich um Zverevs Ex-Partnerin Brenda Patea, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Dies bestätigte ihr Management.
Das Amtsgericht stellte zum Verfahren klar: "Anders als bei einer regulären Anklageerhebung beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht nicht zunächst die Durchführung einer Hauptverhandlung, sondern direkt die Verhängung einer Strafe im Schriftwege." Dabei kann es sich um eine Geldstrafe oder eine maximal einjährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, handeln. Laut RTL geht es bei der Geldstrafe um eine Summe von 480.000 Euro.
Zverev nicht zum ersten Mal der Gewalt bezichtigt
Zverev sieht sich nicht zum ersten Mal Vorwürfen ausgesetzt. Seine Ex-Partnerin Olga Scharypowa hatte in mehreren Interviews von angeblichen gewalttätigen Übergriffen durch Zverev berichtet, der sich mit seinen Anwälten wehrte und stets seine Unschuld beteuerte. Später berichtete er von einer einstweiligen Verfügung gegen Scharypowa. Die Spielerorganisation ATP sprach Zverev nach einer unabhängigen Untersuchung frei.
Das Amtsgericht wies in seiner Mitteilung ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung für Zverev (26) hin. Angaben "zur mutmaßlich geschädigten Person" könnten "zum jetzigen Zeitpunkt" nicht mitgeteilt werden.
Quelle: SID
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