Anwar el Ghazi von Mainz 05
Quelle: imago
Der Streit zwischen Mainz 05 und Anwar El Ghazi vor dem Arbeitsgericht in Mainz endete mit einer Niederlage für den Bundesligisten. Bei der Entscheidung ging es um
einen Social-Media Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry begründete das Urteil damit, dass keine Pflichtverletzung vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.
Beitrag von Meinungsfreiheit gedeckt
Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei der Post von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es. Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen.
Der Nahost-Konflikt macht vor dem Fußball nicht halt. Zu dem Thema posteten einige Spieler problematische Statements. Nun reagierte der erste Bundesliga-Verein.18.10.2023 | 1:20 min
Erster Post wird nicht bewertet
Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen. Dieser Post wird für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt.
Mainz 05 kündigt Prüfung der Entscheidung an
Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.
El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr.
Die Eskalation zwischen Israel und Hamas wird überall diskutiert - auch auf der Arbeit. Doch wie weit geht Meinungsfreiheit? Kann es Probleme wegen politischer Äußerungen geben?
von Moritz Flocke
Quelle: dpa