Einigung bei "50+1"-Regel im Profifußball

    Begrenzter Investoren-Einfluss:Einigung bei 50+1-Regel im Profifußball

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    Nach dem Willen des Bundeskartellamtes bleibt die "50+1"-Regel im deutschen Profifußball erhalten. Danach ist die komplette Übernahme von Profivereinen durch Investoren untersagt.

    Archiv: Ein Fan mit einem Schal für die 50+1-Regel am 31.07.2017 in Hannover
    Gerade bei vielen Fans dürfte die Beibehaltung der 50+Regel im deutschen Profifußball für Freude sorgen.
    Quelle: dpa

    Die 50+1-Regel im Profifußball soll bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt folgte einem Vorschlag der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Vom Grundsatz, der die komplette Übernahme von Profivereinen durch Investoren verhindert, soll es künftig keine weiteren Ausnahmen wie für die TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg geben. Das teilte die Behörde an diesem Donnerstag mit.

    Zähe Abstimmung wegen Sonderregeln für drei Bundesligisten

    Vorausgegangen war ein langwieriger Abstimmungsprozess wegen der weiterhin geltenden Sonderregeln für die drei Fußball-Bundesligisten. Das Trio muss aber künftig die Mitglieder mehr beteiligen und einen finanziellen Ausgleich leisten.
    "Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Klubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
    Fußball: Dietmar Hopp (1899 Hoffenheim).
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    "Zwar bleibt es dabei, dass die Regeln des Kartellrechts für den Profisport und speziell für Sportverbände gelten. Auch stellt die Begrenzung der Liga-Teilnahme auf vereinsgeprägte Klubs nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf. Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen erscheinen insgesamt aber geeignet, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen", erklärte Mundt weiter.

    Künftig keine Finanzspritzen mehr zum Bilanz-Ausgleich

    Die Vereinigung der 36 Profiklubs und die Behörde einigten sich auf drei zentrale Änderungen der bisherigen 50+1-Regel. Zukünftig muss die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein. Zudem dürfen Einzelpersonen oder Unternehmen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen. Als dritte Maßnahme sind die Klubs fest an ihren Standort gebunden.
    Die 50+1-Regel
    Die 50+1-Regel

    Im Gegenzug bekommen die drei Ausnahmen Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg Bestandsschutz - weitere soll es nicht geben. Die DFL, der Deutsche Fußball-Bund und die übrigen am Verfahren beteiligten Clubs und Investoren erhalten laut Bundeskartellamt vor Erlass der abschließenden Entscheidung noch einmal rechtliches Gehör.

    Hopp gibt Stimmrechtsmehrheit zurück

    Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Dietmar Hopp sowie die von Unternehmen gelenkten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert.
    Seitdem lief das Klärungsverfahren. Die Hoffenheimer hatten unlängst mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit ohne Entschädigung an dem Mutterverein zurückgeben wird.

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    Quelle: dpa

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