Hitler-Vergleich: Trumps Klage gegen CNN abgewiesen
Hitler-Vergleich:Trumps Klage gegen CNN abgewiesen
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Donald Trump hat eine juristische Schlappe erlitten: Ein US-Gericht hat die Verleumdungsklage des früheren US-Präsidenten gegen den Sender CNN abgewiesen.
Donald Trump bei einem Wahlkampf-Auftritt in Erie, Pennsylvania.
Quelle: Jeff Swensen/ Getty Images via AFP
Juristische Niederlage für Donald Trump. Ein Bundesrichter wies seine Klage gegen den Sender CNN ab, in der der frühere US-Präsident behauptete, man habe ihn im Zusammenhang mit der Berichterstattung über seine Bemühungen, die Wahl 2020 zu manipulieren, mit Adolf Hitler verglichen.
Der einst von Trump ernannte Raag Singhal erklärte in seinem Urteil, die Verleumdungsklage des ehemaligen Präsidenten sei nicht zulässig, da es sich bei entsprechenden Anspielungen um Meinungen und nicht um Tatsachenbehauptungen gehandelt habe.
Außerdem sei es weit hergeholt zu glauben, dass die Zuschauer Trumps Bestreben, das Wahlergebnis 2020 anzufechten, mit Nazi-Propaganda oder Hitlers völkermörderischem und autoritärem Regime in Verbindung brächten, so der Richter.
Trump hatte 475 Millionen Schadenersatz gefordert
Trump hatte in der im Oktober letzten Jahres in Florida eingereichten Klage Schadenersatz in Höhe von 475 Millionen Dollar gefordert und darauf verwiesen, dass CNN-Moderatoren von "der großen Lüge" gesprochen hätten. Er behauptete, diese Anspielungen hätten seinem Ruf und seiner politischen Karriere geschadet. Der Begriff bezieht sich auf antisemitische Propaganda in Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf". In den USA wird der Ausdruck mitunter als Synonym für nationalsozialistische Stimmungsmache gebraucht.
Donald Trump muss sich wegen des mutmaßlich illegalen Aufbewahrens von Geheimakten im US-Bundesstaat Florida vor Gericht verantworten:
CNN ist für seine äußerst kritische Berichterstattung über Trump bekannt. Der Ex-Präsident warf dem Sender insbesondere vor, seine Behauptung, die Präsidentschaftswahl 2020 sei von dem US-Demokraten Joe Biden "gestohlen" worden, als "große Lüge" zu bezeichnen.
"Die 'große Lüge' ist ein direkter Verweis auf eine von Adolf Hitler verwendete Taktik und erscheint in Hitlers 'Mein Kampf'", hieß es in der im Oktober eingereichten Klage. Die Verwendung des Begriffs sei deswegen ein Versuch von CNN, Trump mit "einer der widerwärtigsten Persönlichkeiten der jüngeren Geschichte" in Verbindung zu bringen. Richter Raag Singhal kam in seinem Urteil zu dem Schluss:
Trump wettert bis heute gegen Medien
Trump hatte in seiner Amtszeit regelmäßig gegen CNN und andere kritisch berichtende Medien wie die "New York Times" gewettert und sie als "Fake News" verunglimpft. Für besondere Empörung sorgte seine Aussage, manche Medien seien "Feinde des Volkes". Verbalattacken gegen Journalisten sind bis heute Bestandteil von Auftritten Trumps.
Seit dem Ende seiner Amtszeit hat die US-Justiz bereits in zwei Fällen Anklage gegen Trump erhoben. Der 77-Jährige, der bisher als klarer Favorit der Republikaner für die Präsidentschaftskandidatur gilt, muss sich wegen des mutmaßlich illegalen Aufbewahrens von Geheimakten im US-Bundesstaat Florida vor Gericht verantworten.
Ex-Präsident hält an Kandidatur fest
Von der New Yorker Justiz war Trump bereits zuvor wegen einer Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels vor der Präsidentschaftswahl 2016 angeklagt worden. Darüber hinaus muss Trump noch mit weiteren Anklagen wegen eines möglichen Versuchs der illegalen Einflussnahme auf den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 und wegen der Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar 2021 rechnen. Zuletzt hatte der Ex-Präsident in einem Radio-Interview erklärt, er wolle auch im Falle einer Verurteilung in der Dokumentenaffäre an seiner Präsidentschaftskandidatur festhalten.
Wahlkampf oder gar Regieren aus dem Gefängnis - geht das überhaupt? Sollte Donald Trump zu einer Haftstrafe verurteilt werden, wäre er nicht der erste Präsidentschaftskandidat.