Wieder mehr Großspenden: So viel haben die Parteien bekommen

    Wieder mehr Großspenden in 2023:So viel haben die Parteien gespendet bekommen

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    Nach dem Einbruch im letzten Jahr erhalten die Bundestagsparteien wieder mehr Großspenden. Im ersten Halbjahr 2023 lag die Höhe bei knapp einer Million - wer wie viel bekommen hat.

    Blick in den Plenarsaal des Bundestages.
    Die im Bundestag vertretenen Parteien haben im ersten Halbjahr 2023 deutlich mehr Spenden erhalten als im Vorjahreszeitraum.
    Quelle: Michael Kappeler/dpa/Archivbild vom 22.11.2017

    Die im Bundestag vertretenen Parteien erhalten wieder mehr Großspenden von Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen. Für das erste Halbjahr 2023 weist der Deutsche Bundestag für SPD, CDU, Grünen, FDP und AfD Einnahmen von insgesamt 994.444 Euro aus - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum.
    Im gesamten Jahr 2022 hatten die Einnahmen nur rund 1,21 Millionen Euro betragen - ein starker Einbruch im Vergleich zum Bundestagswahljahr 2021. Großspenden sind Zuwendungen ab 50.000 Euro.

    So hoch fielen die Spenden für die Parteien aus

    Spitzenreiter im ersten Halbjahr 2023 war die AfD. Sie erhielt eine Spende von 265.000 Euro, die größte Einzelzuwendung in diesem Jahr bislang. Dahinter folgt die CDU mit Einnahmen von 216.000 Euro. Die CDU hatte auch im vergangenen Jahr mit Abstand am meisten von Großspenden profitiert.
    Die aus CDU-Sicht positive Entwicklung setzt sich zum Beginn der zweiten Jahreshälfte fort. Im Juli flossen auf das Konto der CDU zwei Großspenden mit zusammen rund 100.000 Euro.

    • Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden.
    • Einzelspenden über 50.000 Euro müssen die Parteien der Bundestagspräsidentin oder dem Bundestagspräsidenten sofort melden, der die Angaben zeitnah veröffentlichen muss.
    • Zuwendungen, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird der Bundestagspräsidentin oder dem Bundestagspräsidenten zugeleitet.
    • Kritiker stoßen sich an der Schwelle von 50.000 Euro - so fordert die Organisation Transparency International seit langem, dass Spenden an Parteien bereits ab 2.000 Euro sofort veröffentlicht werden sollen, um die Transparenz zu erhöhen.

    Quelle: dpa/Bundestag

    Die Parteien der Ampel-Koalition erhielten laut der Spendenliste des Präsidenten des Deutschen Bundestages ebenfalls mehrere Großspenden.
    Die FDP konnte im ersten Halbjahr 2023 insgesamt Spenden in Höhe von 206.901 Euro verzeichnen. Dahinter folgen im Ranking der Regierungsparteien die Grünen mit etwa 201.000 Euro und die SPD mit zusammengerechnet knapp 105.500 Euro.
    So viel haben die Parteien laut aktuellem Stand der Bundestags-Liste (Ende Juli 2023) gespendet bekommen:
    Spenden für Bundestagsparteien (bis Juli 2023)

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    CSU und Linke gingen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres leer aus. Die Christsozialen erhielten dann im Juli eine Einzelspende in Höhe von knapp 84.000 Euro.
    Weitere 251.222 Euro erhielt im ersten Halbjahr der mit einem Abgeordneten im Bundestag vertretene Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein wird vom Kulturministerium in Kopenhagen mit Zahlungen unterstützt - im Juli kam eine Spende von 137.500 Euro hinzu - und stellt insofern einen Sonderfall dar.

    Parteien stehen wohl vor hoher Rückzahlung

    Die Parteien sind über jeden gespendeten Euro froh - auch weil sie sich mit einer hohen Rückzahlungsforderung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) konfrontiert sehen.
    Es geht um einen Gesamtbetrag von fast 100 Millionen Euro, von dem der mit Abstand größte Teil auf die im Bundestag vertretenen Parteien entfällt.
    Dabei handelt es sich um Summen aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien. Bas will sie zurückhaben, weil die 2018 vom Bundestag beschlossene Erhöhung der absoluten Obergrenze für die jährlichen Zuwendungen um 25 Millionen Euro vom Bundesverfassungsgericht im Januar verworfen wurde.
    Quelle: dpa, ZDF

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