Transparenzregeln im Bundestag:Nebeneinkünfte: Ein Problem in der Politik?
von Lukas Wagner
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Wenn Bundestagsabgeordnete hohe Einkünfte durch Nebentätigkeiten erzielen, kann das Vertrauen in die Politik zerstören. Klare Regeln sollen das verhindern - doch reichen diese aus?
Bundestagsabgeordnete müssen sich an bestimmte Regeln halten, wenn sie Nebentätigkeiten nachgehen - doch reichen diese aus, um unerlaubte Einflussnahmen zu verhindern?
Quelle: dpa
Immer wieder geraten Politiker aufgrund von lukrativen Nebentätigkeiten in die Kritik. Ihre Entscheidungen seien durch finanzielle Anreize beeinflusst und gegen die Interessen der Wähler, ist dann oft der Vorwurf. Um das zu vermeiden, gelten für Abgeordnete bestimmte Regeln - die zuletzt deutlich verschärft wurden. Welche Einschränkungen gibt es und reichen die Regeln aus? Ein Überblick.
Sollen Abgeordnete Nebentätigkeiten wirklich ausüben dürfen?
Dass Abgeordnete neben ihrer finanziellen Entschädigung für die Arbeit im Parlament aus anderen Tätigkeiten ebenfalls Einnahmen erzielen, hält Niklas Potrafke, Leiter des Zentrums für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie am ifo-Institut, für angemessen. Das sei "im Sinne der Demokratie", denn gerade ambitionierte und leistungsfähige Menschen sollten für politische Ämter gewonnen werden.
Auch Norman Loeckel von Transparency International Deutschland hält Nebentätigkeiten von Abgeordneten grundsätzlich für vertretbar, da die meisten Mandatsträger nur eine oder zwei Legislaturperioden im Bundestag verbringen würden. Sie sollten nicht gezwungen sein, ein eigenes Unternehmen oder den Beruf für ein Bundestagsmandat aufzugeben, sagt der Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency.
Trotzdem schränkt Loeckel ein, dass das Mandat auch in solchen Fällen im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen müsse. Das verlangt das Abgeordnetengesetz des Bundestags, das zudem Nebentätigkeiten verbietet, mit denen Interessenkonflikte verbunden sind. Diese Grenze sieht Transparency gefährdet, wenn Politiker während ihrer Abgeordnetenzeit Nebentätigkeiten aufnehmen, die nichts mit ihrem vorherigen Beruf zu tun haben, sagt Loeckel.
Wann müssen Politiker ihre Nebeneinkünfte offenlegen?
Die Reformen im Bereich der gesetzlichen Regelungen zu Nebeneinkünften, die nach der sogenannten Maskenaffäre im Zuge der Corona-Pandemie durch den Bundestag umgesetzt wurden, bezeichnet Norman Loeckel als "gut". Seither müssen Abgeordnete ihre Einnahmen aus einzelnen Tätigkeit centgenau melden, sobald der erhaltene Betrag in einem einzelnen Monat 1.000 Euro oder zusammengerechnet im Jahr 3.000 Euro übersteigt.
Die Nebentätigkeiten inklusive der dafür erhaltenen Gelder werden dann auf der Bundestags-Website unter den jeweiligen Biografien der Abgeordneten veröffentlicht. Dadurch soll es den Wählern ermöglicht werden, "sich selbst ein Bild über mögliche Interessenverknüpfungen und die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen", heißt es dort. Loeckel kritisiert hierbei, dass die Eintragungen der Nebeneinkünfte für die aktuelle Wahlperiode der Ampel derzeit hinterherhinken.
Reichen die aktuellen Transparenzregeln des Bundestags aus?
Die neuen Transparenzregeln sind aus Sicht von Norman Loeckel noch nicht ausreichend. Sein zentraler Kritikpunkt ist, dass Bundestagsabgeordnete weiter den Zeitaufwand für eine Nebentätigkeit nicht offenlegen müssen. Dadurch bleibe verdeckt, ob die Ausübung des Mandats tatsächlich im Mittelpunkt der Tätigkeit stehe und ob nicht zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen unverhältnismäßig viel Geld gezahlt werde, erklärt Loeckel.
Niklas Potrafke gibt zu bedenken, dass Regeln zu Nebeneinkünften nicht zu restriktiv ausgestaltet werden dürften. Ansonsten drohe die Politik zu unattraktiv für Leistungsträger zu werden, die die Gesellschaft jedoch in politischen Funktionen brauche. Zudem zeigten Untersuchungen, dass Nebentätigkeiten von Abgeordneten nicht die parlamentarischen Tätigkeiten wie die Anzahl der Reden oder Anfragen beeinträchtige, betont der Wirtschaftsforscher.
Wo ist die Grenze zur Korruption?
Politiker sollten weiterhin sorgfältig prüfen, inwieweit Nebentätigkeiten den Verdacht nahelegten, die Entscheidungen des Abgeordneten seien nicht frei. Bei solchen Tätigkeiten zurückhaltend zu sein, sei sicher nützlich, sagt Potrafke.
Eine harte Grenze, ab wann eine Nebentätigkeit den legitimen Bereich verlasse und als korrupt wahrgenommen werde, gebe es nicht, sagt Loeckel. Es gebe hier "einen fließenden Übergang" und "einen Graubereich".
Mithilfe der neuen Regeln seien nun endlich bezahltes "Lobbying" oder Beratertätigkeiten für Dritte durch Bundestagsabgeordnete verboten, sagt Loeckel - wenn diese Tätigkeiten "in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mandatsausübung" stehen, wie es im Gesetz heißt. Trotz weiter vorhandener Lücke bei den Regelungen zu Nebeneinkünften stehe man daher "wesentlich besser da" als noch vor den jüngsten Verschärfungen, sagt Norman Loeckel.
Korruption ist der Missbrauch von Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil, etwa durch Bestechung. Oftmals verursacht Korruption volkswirtschaftliche Schäden, aber auch einen moralischen Verfall.
Das Bundeskriminalamt definiert Korruption gemäß der kriminologischen Forderung als "Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)".
Vorteile, die Amts- oder Funktionsträger*innen erhalten können, umfassen beispielsweise Bargeld, Restaurantbesuche, Sachzuwendungen, Arbeits- und Dienstleistungen oder auch Reisen. Dafür vermitteln die Vorteilsnehmer*innen etwa Aufträge, erteilen Genehmigungen oder geben vertrauliche Informationen weiter.
Das Bundeskriminalamt definiert Korruption gemäß der kriminologischen Forderung als "Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)".
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