Wirtschaftsweise Grimm: Heizgesetz für Klimaziele ungenügend

    Wirtschaftsweise zu Ampel-Plänen:Grimm: Heizgesetz verfehlt wohl Klimaziele

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    Die Wirtschaftsweise Grimm sieht im Ampel-Kompromiss zum Heizungsgesetz keinen "ambitionierten Wurf". Durch das Gesetz seien die Klimaziele im Wärmesektor wohl nicht erreichbar.

    Brandenburg, Petersdorf: Heizungsraum eines Altbaus
    Neue Heizungen sollen nach dem GEG-Entwurf ab 1. Januar 2024 mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren betrieben werden.
    Quelle: dpa

    Durch den Ampel-Kompromiss beim Heizungsgesetz werden die Klimaschutzziele im Wärmesektor aus Sicht der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm voraussichtlich nicht erfüllt. "Man wollte da einen sehr ambitionierten Wurf machen. Das ist es nicht geworden", sagte Grimm im Interview der Woche im Deutschlandfunk. Mit Blick auf die Klimaziele erklärte Grimm:

    Es wird wahrscheinlich so sein, dass man mit dem Gesetz die Klimaschutzziele nicht erreichen wird im Wärmesektor.

    Veronika Grimm, Wirtschaftsweise

    Die Ökonomin und Energieexpertin dämpfte auch die Erwartungen an die vorgesehene finanzielle Unterstützung.

    Grimm: Klimaziele können nicht mit staatlichem Geld gekauft werden

    Mit dem überarbeiteten Entwurf bleibe eine gewisse Unsicherheit. Es seien "immense Summen" versprochen worden. Sie glaube zwar, dass Belastungen abgefangen werden müssten, sagte Grimm, die Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist.
    Zugleich könnten die Klimaziele nicht mit staatlichem Geld gekauft werden. Das Versprechen, alle Menschen so zu entlasten, "dass es nicht mehr so wehtut, das wird man nicht lange einhalten können".

    Heizungsgesetz soll diese Woche verabschiedet werden

    Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG soll vom Bundestag diese Woche verabschiedet werden. Die Vorlage der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sieht vor, dass vom 1. Januar 2024 an neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden.
    Beim Heizungstausch soll diese Vorgabe erst greifen, wenn Kommunen eine verbindliche Wärmeplanung vorgelegt haben. In Städten über 100.000 Einwohnern soll dies laut Gesetzentwurf bis 30. Juni 2026 der Fall sein, in kleineren Kommunen zwei Jahre später.
    Zudem soll es je nach Einkommen eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Kosten beim Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung geben.

    GEG-Entwurf mit Härtefallklausel für Hauseigentümer

    Das Gesetz soll dafür sorgen, dass im Gebäudesektor die Treibhausgasemissionen sinken, damit Deutschland seine Ziele für den Klimaschutz erfüllt. In der Ampel-Koalition gab es wochenlang Streit über das Vorhaben. Erst Anfang der letzten Juniwoche konnte man sich über letzte Details verständigen.
    Der neue Entwurf sieht verschiedene Mechanismen für die finanzielle Unterstützung vor, etwa eine allgemeine Härtefallklausel für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind. Die ursprünglich geplante allgemeine Ausnahme für über 80-jährige Hausbesitzer bei der Pflicht ist hingegen gestrichen worden.

    Sozialverband fordert Hilfen für Senioren

    Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte indessen niedrigschwellige Hilfen für Seniorinnen und Senioren. Der Wegfall der Ausnahmeregelung für über 80-Jährige dürfe die älteren Hausbesitzer nicht verunsichern, sagte Bentele der "Rheinischen Post". Die Härtefallregelung dürfe nicht zu einer "unüberwindlichen bürokratischen Hürde" werden.
    Derweil kritisierte die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken Fehler in der Kommunikation. "Wir haben nicht sofort verstanden, wie sehr die Energieversorgung die Menschen beunruhigt, obwohl sie ja längst wieder sichergestellt war", sagte sie der "Welt am Sonntag".

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