Im Kern sieht das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit
Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung.
Mit dem Gesetz soll der
Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiter betrieben und bei Bedarf
repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel
kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.