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Gesetz auf den Weg gebracht:Kindergrundsicherung: Das sind die Eckpunkte
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Nach monatelangem Streit hat das Kabinett das Gesetz zur Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht. Worum es dabei geht - wichtige Fragen und Antworten im Überblick.
Sie gilt als eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition: die Kindergrundsicherung. Nach monatelangem Streit und langer Debatte hat das Bundeskabinett das Gesetz nun auf den Weg gebracht.
Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Was ändert sich durch die Kindergrundsicherung?
Die ab 2025 geplante neue Leistung besteht aus zwei Komponenten:
- Ein einkommensunabhängiger Kindergarantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld von 250 Euro. Volljährige Kinder sollen ihn direkt erhalten.
- Dazu kommt ein Kinderzusatzbetrag, der nach Alter gestaffelt wird und vom Einkommen der Familie abhängt. Für den Zusatzbetrag wird der bisherige Kinderzuschlag weiterentwickelt. Auch werden Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, in diese neue Leistung aufgenommen.
Beide Komponenten zusammen sollen das Existenzminimum des Kindes abdecken.
Wie wird der Kinderzusatzbetrag ermittelt?
Die monatliche Höchstsumme des Kinderzusatzbetrags setzt sich laut Gesetzesentwurf zusammen aus dem altersgestaffelten Regelbedarf des Kindes sowie den "pauschalierten monatlichen Bedarfen des Kindes für Unterkunft und Heizung". Letztere sollen auf Grundlage des Existenzminimumsberichts der Bundesregierung ermittelt werden. Einkommen und Vermögen von Eltern und Kind werden berücksichtigt und mindern den Zusatzbetrag unterschiedlich stark.
Mit dem Kinderzusatzbetrag soll zugleich eine Pauschale für Bildung und Teilhabe ausgezahlt werden - zurzeit sind dies 15 Euro monatlich.
Wie werden Alleinerziehende gestärkt?
Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss sollen beim Kinderzusatzbetrag künftig nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden. Davon profitieren Kinder im Bürgergeldbezug, da dort bisher 100 Prozent angerechnet werden.
Der von der Familienkasse gezahlte Unterhaltsvorschuss soll bis zum Schuleintritt ohne Mindesteinkommensgrenze gezahlt werden, für Schulkinder ab einer Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro, um Erwerbstätigkeit stärker zu belohnen.
Wie sollen höhere Erwerbsanreize geschaffen werden?
Die Ampel-Koalition will mit der Kindergrundsicherung Anreize bieten, damit die Eltern in größerem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie sollen mehr Geld von zusätzlichem Einkommen behalten dürfen: Der Kinderzusatzbeitrag sieht eine sogenannte Transferentzugsrate von 45 Prozent vor; beim Bürgergeld liegt diese Rate gegenwärtig zwischen 80 und 100 Prozent.
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Warum soll es eine Kindergrundsicherung geben?
Die Kindergrundsicherung soll ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sein. Für Familien soll es einfacher werden, die ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen. Ziel ist es, dass berechtigte Familien auf ihren Anspruch auf eine Leistung hingewiesen werden. Sie sollen sie dann digital beantragen können.
Aktuell leben laut Untersuchungen etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind.
Wann soll die Kindergrundsicherung kommen?
Die Kindergrundsicherung soll zumindest schrittweise ab 2025 eingeführt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA), die für die Umsetzung verantwortlich ist, hatte bereits auf Schwierigkeiten bei der kompletten Umsetzung der Kindergrundsicherung hingewiesen und hält derzeit auch die Einführung ab 2025 für nicht realisierbar.
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Wie teuer wird die Kindergrundsicherung?
Die Summe könnte - je nach Inanspruchnahme der Hilfen - bis 2028 auf knapp 6 Milliarden Euro steigen, wird im Gesetzentwurf prognostiziert. Zudem sind Anpassungen an die allgemeine Preisentwicklung und die Neuberechnung des Existenzminimums vorgesehen.
Wie ist die Reaktion der Familien- und Sozialverbände?
Familienverbände begrüßen generell die Einführung, kritisieren aber, dass die finanziellen Mittel dafür viel zu gering seien. Das Bündnis Kindergrundsicherung betont etwa, die Pläne seien nicht ausreichend, um Armut bei Kindern und Familien wirksam zu bekämpfen. Umfangreiche Nachbesserungen seien notwendig.
Quelle: KNA, dpa, AFP
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