Kindergrundsicherung: So will die Ampel Familien stärken

    FAQ

    Ampel beendet Streit:Kindergrundsicherung: Eckpunkte im Überblick

    von Silas Thelen
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    Im Streit um die Kindergrundsicherung haben laut Hubertus Heil "die Kinder in Deutschland gewonnen". Wie die Ampel Familien stärken will: Die Eckpunkte im Überblick.

    Die Ampel-Koalition hat ihren Streit über die Kindergrundsicherung beendet. Am Montagvormittag stellten Familienministerin Lisa Paus (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Eckpunkte vor - nach "teils sehr harten Verhandlungen", so die Minister.
    "Es haben die Kinder in Deutschland gewonnen mit dieser Einigung", teilte Sozialminister Heil bei der Pressekonferenz mit. Ab 2025 sind Mehrausgaben von etwa 2,4 Milliarden Euro geplant.
    Was die Kindergrundsicherung für Familien in Deutschland bedeutet - ein Überblick:

    Wie gestaltet sich die Kindergrundsicherung?

    Die Kindergrundsicherung soll aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) und einem Kinderzusatzbeitrag bestehen. Der Kinderzusatzbeitrag soll künftig anhand von Einkommen der Eltern und Alter der Kinder variieren.
    "Es geht hier jetzt auch um Deutungshoheit", erklärt ZDF-Korrespondentin Maurer:

    Was sind die zentralen Punkte der Reform?

    • Neubemessung des Existenzminimums: Das soziokulturelle Existenzminimum wird neu ausgehandelt. Das wurde bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition beschlossen. Die Regelbedarfe für Kinder sollen dabei steigen - es soll festgehalten werden, dass es an keiner Stelle zu einer Verschlechterung, also einer Absenkung der Regelbedarfe kommt.
    • Einheitliche Regeln für Einkommen: Kinder sollen beim Bezug des Kinderzusatzbetrages gleichbehandelt werden - so soll auch die Administration vereinfacht werden. Eltern sollen zudem stärker als zuvor zu Erwerbstätigkeit motiviert werden - sie sollen künftig mehr Geld vom zusätzlichen Einkommen behalten dürfen.
    • Entlastung für Kinder von Bürgergeld-Beziehern: Künftig sollen Unterhaltsleistungen nur zu 45 Prozent bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages berücksichtigt werden - vorher waren es 100 Prozent. Erwerbsanreize sollen bleiben, indem der Anteil bei höheren Einkommen steigt.
    • Einfacherer Zugang zu Unterstützung durch Internetportal: Die Beantragung von Geldern aus Töpfen wie dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie dem Schulstarterpaket soll niedrigschwelliger werden, damit mehr Kinder profitieren. Dazu soll es ein digitales Portal geben.
    • Eine zentrale Anlaufstelle: Der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit soll künftig als alleiniger Ansprechpartner für alle Kinderleistungen dienen. Dort soll künftig auch automatisiert ermittelt werden können, ob Kinder Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag haben.
    Aus Regierungskreisen wird ausdrücklich auf die Rolle von Erwerbsarbeit verwiesen. Gerechte Löhne, ein stabiler Arbeitsmarkt und eine starke Wirtschaft wirkten zudem gegen Kinderarmut.

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