Heizungsgesetz: 90 Fragen, die für die Union noch offen sind

    Überarbeitung angemahnt:Heizungsgesetz: Union stellt Ampel 90 Fragen

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    Eigentlich sollte das Heizungsgesetz bereits vor der Sommerpause beschlossen werden. Doch die Union sah noch Klärungsbedarf, ging nach Karlsruhe - und hat weiter offene Fragen.

    Eine Wärmepumpe in einem Keller
    Einer der Hauptpunkte im Streit um das Heizungsgesetz: die Wärmepumpe (Symbolbild)
    Quelle: dpa

    Neue Runde um das Heizungsgesetz: Die Unionsfraktion sieht noch 90 offene Fragen und will diese nun von der Bundesregierung beantwortet wissen. In einer Anfrage, die dem ZDF vorliegt, geht es zum Beispiel um Fragen
    • zur staatlichen Förderung
    • zum Mieterschutz
    • über verfügbare Handwerker
    • das weitere parlamentarische Verfahren.
    Außerdem um die Frage, ob die Bundesregierung noch Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf sieht. Daneben gibt es zahlreiche Detailfragen.
    CDU-Politiker Thomas Heilmann zu Gast bei Markus Lanz
    Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat mit seinem Eilantrag das Heizungsgesetz gestoppt.13.07.2023 | 0:47 min

    Heilmann: Grundsätzliche Überarbeitung des Heizungsgesetzes notwendig

    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sagte der dpa, das Gebäudeenergiegesetz sei nicht ausgereift und bräuchte dringend mindestens Klarstellungen. "Eine grundsätzliche Überarbeitung der Heizungspläne wäre richtig", so Heilmann.

    Leider mauert die Ampel.

    Thomas Heilmann, CDU-Politiker

    Besonders schlimm für den notwendigen Umbau der Heizungen in Deutschland sei das "Förder-Desaster der Bundesregierung". "Es sieht nach weiteren Kürzungen aus, aber die Regierung bleibt weiterhin undeutlich."
    Robert Habeck bei "Lanz"
    Robert Habeck (Grüne) hätte das Heizgesetz gern vor der Sommerpause beschlossen. Er respektiere den Stopp des Verfassungsgerichts - "jetzt machen wir das eben dann im September."07.07.2023 | 0:45 min

    Langes Ringen ums Heizungsgesetz

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - sollte eigentlich Anfang Juli - und damit vor Beginn der Sommerpause beschlossen werden. Zuvor hatte es in der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP lange Konflikte gegeben.
    Die Koalition verständigte sich dann auf grundlegende Änderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
    Kommunale Wärmeplanung soll den CO2-Ausstoß verringern. Eine Gemeinde in NRW macht es vor:

    Heilmann hatte vor Bundesverfassungsgericht geklagt

    Das Bundesverfassungsgericht aber stoppte eine Verabschiedung vor der Sommerpause. Das Gericht hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Heilmann hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Bei "Markus Lanz" hatte er im Juli weiteren Widerstand gegen das Heizungsgesetz angekündigt.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Juli das geplante Heizungsgesetz gestoppt:
    Richterbank im Bundesverfassungsgericht
    06.07.2023 | 2:53 min
    Die Ampel-Koalition will das Gesetz nun nach der Sommerpause Anfang September im Bundestag entschieden. Die Union fragt nun zum Zeitplan, welche Form und welchen Umfang der parlamentarischen Beratung die Bundesregierung für mindestens erforderlich halte. Die Spitzen der Regierungsfraktionen hatten erklärt, es solle keine inhaltlichen Änderungen am Gesetzentwurf mehr geben.
    Einen umfassenden Fragenkatalog zum GEG hatte im Mai die FDP gestellt, und zwar ans Wirtschaftsministerium. Dabei ging es um 77 Fragen.
    Lesen Sie hier die 90 Fragen der Unionsfraktion im Detail:

    1. Welche Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und -sekretäre sowie Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter haben an den Beratungen zu den sog. "Leitplanken" teilgenommen?
    2. Wer hat die sog. "Leitplanken" federführend und wer mitberatend geschrieben? Welche Ministerien waren an den Verhandlungen und der Erarbeitung beteiligt?
    3. Wurden die sog. U2-Auslegungspapiere der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP von den Ministerien entworfen oder mit ihnen abgestimmt?
    4. Wie bewertet die Bundesregierung die "fundamentale Änderung" ihres Gesetzentwurfs vor der ersten Beratung im Bundestag? Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung noch um einen Gesetzentwurf, der mit dem ursprünglichen Entwurf im Wesentlichen übereinstimmt und wie begründet sich diese Einschätzung?
    5. Hätte aus Sicht der Bundesregierung für die "fundamentalen Änderungen" eine erneute Befassung des Kabinetts vorgenommen werden müssen? Wenn nein, warum nicht?
    6. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 lediglich zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen konnte? Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um diesem Beteiligungsdefizit auf Seiten der Bundesländer Rechnung zu tragen?
    7. Von wem und wann wurde die Bundesregierung gebeten, die "Formulierungshilfe des BMWK für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP" zu erarbeiten (bitte namentliche Nennung sowie Datum und Uhrzeit)?
    8. Welche Bundestagsabgeordneten/Fraktionen haben an der Erarbeitung der Formulierungshilfe des BMWK mitgewirkt (bitte namentliche Nennung)?
    9. Wurden Verbände oder andere Organisationen in die Erarbeitung der Formulierungshilfe des BMWK einbezogen? Wenn ja, welche Verbände wurden beteiligt, welche Verbände haben mündliche oder schriftliche Stellungnahmen abgegeben und wie sind die Stellungnahmen ausgefallen?
    10. Wurde die Formulierungshilfe des BMWK den Sachverständigen für die öffentliche Anhörung vorab vom BMWK übermittelt (bitte Datum und Uhrzeit nennen)?
    11. Wann wurde die Formulierungshilfe des BMWK an den Bundestag/den zuständigen Ausschuss für Klimaschutz und Energie übermittelt?
    12. Welchen Personen wurde die Formulierungshilfe vor der Übermittlung an den Bundestag als Ganzes übermittelt (bitte namentliche Nennung mit Datum und Uhrzeit)?
    13. Welche Änderungen gegenüber ihrer Formulierungshilfe kann die Bundesregierung bei den Änderungsanträgen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP identifizieren? Wie bewertet die Bundesregierung diese Abweichungen von ihrer Formulierungshilfe im Einzelnen?
    14. Wird aus Sicht der Bundesregierung noch Änderungsbedarf am nun vorliegenden Gesetzentwurf gesehen? Wenn ja, warum, an welchen Stellen und wie soll dieser weitere Änderungsbedarf im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden?
    15. Welchen weiteren Änderungsbedarf an ihrer Formulierungshilfe hat die Bundesregierung nach der öffentlichen Anhörung vom 3. Juli 2023 identifiziert?
    16. Wie bewertet die Bundesregierung die zum Teil sehr umfassende Kritik der Sachverständigen aus der zweiten öffentlichen Anhörung insbesondere zu den §§ 60 und 71?
    17. Wie soll sichergestellt werden, dass die in § 60a als fachkundig benannten Berufsgruppen über die erforderlichen Kenntnisse für die Betriebsprüfungen von Wärmepumpen verfügen?
    18. Warum werden die Effizienzanforderungen in den Paragrafen 60a-c auf große Wohngebäude (mindestens 6 Wohneinheiten) beschränkt?
    19. Warum wurde der Punkt "Pumpentausch" in § 64 gestrichen?
    20. Wieso hat die Bundesregierung in ihrer Formulierungshilfe bei den Übergangsfristen bei Heizungshavarien das Entfallen der Ausnahmeregelung für über 80-jährige vorgeschlagen?
    21. Wird die Bundesregierung neben blauem und grünem Wasserstoff auch türkisen und aus Abfall hergestellten Wasserstoff als Erfüllungsoption berücksichtigen?
    22. Richtet sich der Mindestanteil von Wasserstoff in H2-ready Anlagen nach dem Gasvolumen oder nach dem energetischen Anteil (Heizwert)?
    23. Warum berücksichtigt das GEG nicht den Stand der Nationalen Wasserstoffstrategie?
    24. Inwieweit muss das jeweilige Landesgesetz an das GEG angepasst werden und mit welcher Frist?
    25. Wie wird mit bestehenden kommunalen Wärmenetzen umgegangen?
    26. Wie wird damit umgegangen, wenn bei der Erstellung der Wärmenetze bisher Wasserstoff nicht berücksichtigt wurde?
    27. Wer trägt bei einem finanziellen Mehraufwand bei einer Erstellung bzw. Umstellung der Wärmenetze die Kosten, der Bund oder das Land?
    28. Wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Wärmelieferverordnung novellieren, so wie es in der gemeinsamen Erklärung "Mehr Tempo bei der Transformation der Wärmeversorgung - Wärmenetze klimaneutral um- und ausbauen" auf dem Fernwärmegipfel am 12. Juni 2023 verankert wurde und welche konkreten Änderungen sollen vorgenommen werden?
    29. Wer soll in der Verwaltungspraxis anhand welcher Kriterien entscheiden, ob und wann eine Ausnahmeregelung nach § 102 aufgrund "unbilliger Härte" gilt?
    30. Welche neuen Regelungen in Bezug auf Ölheizungen enthält die Formulierungshilfe und inwiefern wird damit die aktuell geltende Rechtslage verändert?
    31. Wann wird es konkrete Kriterien für die verpflichtende Beratung nach § 71 geben?
    32. Welche Verjährungsfristen gelten für derartige Beratungen?
    33. Gilt die Beratungspflicht auch im Falle einer Havarie? Wie stellt sich die Bundesregierung die Umsetzung in derartigen Fällen vor?
    34. Nach §71 Abs. 8 in Verbindung mit Abs. 9 können ohne Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung weiterhin Heizungen eingebaut werden, die nicht die Anforderungen des §71 Abs. 1 erfüllen. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Versorgung mit entsprechend klimaneutralen Energieträgern (gasförmig und flüssig) bis zum Jahr 2045 sichergestellt wird?
    35. Die neuen Vorgaben des §71 Abs. 1 können entweder durch ein kompliziertes Berechnungsverfahren (18599) nachgewiesen werden oder aber durch die Einhaltung der konkreten Vorgaben an einzelne Heizungslösungen (§71 b – h). Warum wird als Ergänzung kein einfaches "Baukastenverfahren" vorgesehen, wie es u.a. die Heizungsindustrie im Rahmen der Verbändeanhörung vorgeschlagen hat?
    36. Welche Regel gilt, wenn zusätzlich zu einem bereits bestehenden Heizkessel eine monoenergetische Wärmepumpe installiert wird?
    37. Warum soll der Betreiber der Heizungsanlage und nicht der Lieferant nachweisen, dass die eingesetzte flüssige Biomasse die Anforderung eines nachhaltigen Anbaus und einer nachhaltigen Herstellung der Biomassestrom- Nachhaltigkeitsverordnung entspricht (vgl. § 71f.)?
    38. Welche zusätzlichen (personellen und sachlichen) Ressourcen wird die Bundesnetzagentur benötigen, damit sie die ihr im Rahmen von § 71k der Formulierungshilfe zugeschriebene Funktion der Prüfung der Fahrpläne erfüllen kann? Inwiefern sind diese Mittel im Haushalt der Bundesnetzagentur eingeplant?
    39. Welches Format müssen diese Fahrpläne erfüllen?
    40. Wird die Bundesregierung die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die bestehenden Wärmenetzausbau- und Wärmenetzdekarbonisierungsfahrpläne weiter konkretisieren (vgl. § 71 b)?
    41. Was ist konkret mit den "Netzentwicklungsplänen der Fernleitungsebene" gemeint (vgl. § 71k)?
    42. Was sind die in § 71k lit. c genannten räumlichen und zeitlichen Zwischenschritte? Sind damit die Jahre 2035 und 2040 gemeint oder gibt es noch weitere?
    43. Welche juristische Wirkung wird von den von der Bundesnetzagentur zu genehmigenden "Fahrpläne" ausgehen?
    44. Ab wann sollen die Personen (siehe § 71 Abs. 11 der Formulierungshilfe) die Beratung auf Grundlage der Informationsmaterialien durchführen?
    45. Warum gibt es eine Beratungspflicht z.B. für Biomasseheizungen, nicht jedoch bei Wärmepumpen?
    46. Bis wann wird die Bundesregierung die als Grundlage für die Beratung gedachten Informationen (siehe § 71 Abs. 11 der Formulierungshilfe) zur Verfügung stellen?
    47. Warum werden keine ambitionierteren Anforderungen an die Gebäudehülle von Neubauten gestellt?
    48. Warum wurde der § 71o gestrichen? Welcher Schutz für Mieterinnen und Mieter ist stattdessen geplant?
    49. Inwiefern war die Bundesregierung bei der Erarbeitung des Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen beteiligt?
    50. Wird das von Bundesministerin Klara Geywitz und Bundesminister Dr. Robert Habeck am 19. April 2023 vorgestellte Förderkonzept zum Heizungsaustausch noch umgesetzt? Wenn ja, wann?
    51. Ist das von der Bundesregierung noch zu erarbeitende Förderkonzept mit Haushaltsmitteln (einschließlich Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds) hinterlegt? Wenn ja, wie hoch sind diese für die Jahre 2024 bis 2030?
    52. Wie viele Eigentümer (d.h. einer selbst bewohnten Immobilie) könnten vom geplanten Einkommensbonus (bei weniger als 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen) i. H. von zusätzlich 30 Prozent der Investitionskosten profitieren (bitte unter Angaben von Quellen für die Berechnung)?
    53. Welchen sozialen Ausgleich erhalten Familien mit einem selbstbewohnten Haus oder Wohnung und einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von 45.000 Euro?
    54. Warum soll der Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent nur für Gasheizungen gewährt werden, die über 20 Jahre alt sind?
    55. Warum wird nicht auch für die nachträgliche Hybridisierung einer bestehenden Heizung ein Geschwindigkeitsbonus gewährt, wenn die Hybridheizung die Anforderungen des neuen §71 h (Hybridheizung) vorzeitig erfüllt?
    56. Unter welche Kategorie fallen Umfeldmaßnahmen, die für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe notwendig sind? Werden diese Investitionen der Heizungsmodernisierung zugerechnet und daher mit dem erhöhten Fördersatz bedacht, oder fallen diese Maßnahmen unter die Effizienzmaßnahmen, die lediglich mit 15 Prozent, bzw. bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans mit 20 Prozent gefördert werden sollen? Und was sind die Kriterien für die Einordnung?
    57. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch den Geschwindigkeitsbonus neue Heizungen in jenen Gebieten installiert werden, in denen zu einem späteren Zeitpunkt neue Wärmenetze entstehen sollen?
    58. Ist es richtig, dass sowohl der Förderbonus für wirtschaftlich schwächere Antragsteller als auch der Geschwindigkeitsbonus auf Eigentümerinnen und Eigentümer beschränkt sind?
    59. Warum sollen weite Teile der Förderung, z.B. der Geschwindigkeitsbonus, nicht auch vermietenden Eigentümern gewährt werden?
    60. Auf welchen Betrag wird die Förderung für einen Heizungstausch in einem Mehrfamilienhaus gedeckelt sein?
    61. Welche Förderung ist aktuell und war Stand Ende 2021 für einen Heizungstausch in einem Mehrfamilienhaus erhältlich?
    62. Soll die Wohnungs- und Immobilienbranche ebenfalls staatliche Förderungen erhalten?
    63. Wird es anderweitige Änderungen am BEG-Förderkonzept geben?
    64. Ab wann sollen die im Entschließungsantrag angekündigten zusätzlichen KfW-Kredite nach Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung stehen? Inwiefern ist dies mit der KfW abgestimmt?
    65. Kann die Bundesregierung garantieren, dass die neuen Förderregeln zum 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen, also ab dann entsprechend gefördert werden kann?
    66. Wird die Bundesregierung im Hinblick auf das Förderregime mit Übergangsfristen arbeiten?
    67. Was unternimmt die Bundesregierung, dass es durch die angekündigte neue Förderung nicht zu einem Investitionsstopp in klimafreundliche Heizungstechnologien im Jahr 2023 kommt?
    68. Wie beabsichtigt die Bundesregierung zu verhindern, dass durch die in § 9a festgelegte Länderöffnungsklausel einzelne Bundesländer weitergehende Anforderungen über das GEG hinweg erlassen und damit das Erreichen der Neubau- und Klimaziele weiter erschweren?
    69. Wann soll das Wärmeplanungsgesetz im Kabinett verabschiedet werden und wie sieht der weitere Zeitplan für dieses Gesetz nach Kabinettbeschluss aus?
    70. Sind die Regelungen des Entschließungsantrags zur Wärmeplanung mit der Bundesregierung abgestimmt und werden diese im Wärmeplanungsgesetz so umgesetzt?
    71. Mit welchen CO2-Einsparungen rechnet die Bundesregierung durch die Umsetzung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in der Fassung der Formulierungshilfe des BMWK vom 30. Juni 2023 (bitte gesamt und jährlich von 2024 bis 2030 angeben)?
    72. Wie viel geringer werden die Einsparungen durch die Umsetzung auf Basis der Formulierungshilfen gegenüber einer Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes auf Basis des ursprünglichen Kabinettsentwurfs ausfallen?
    73. Mit welchen Kosten/Investitionen durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in der Fassung der Formulierungshilfe des BMWK vom 30. Juni 2023 rechnet die Bundesregierung (bitte insgesamt und pro Kopf für die Bürgerinnen und Bürger)?
    74. Wie entwickeln sich die Preise für unterschiedliche Energieträger im Wärmebereich nach Erwartung der Bundesregierung in den kommenden Jahren? (bitte jährlich bis 2035 angeben)?
    75. Mit welcher Sicherheit können diese Preisprojektionen für die Energieträger angenommen werden?
    76. Welche Skaleneffekte bei der Produktion für Wärmepumpen und welche Kostenentwicklung erwartet die Bundesregierung und welche Rolle spielen dabei die allgemeinen Teuerungsraten?
    77. Warum enthält § 71c GEG n.F. (Formulierungshilfe) keine näheren Anforderungen, z.B. an die Jahresarbeitszahl, so wie in § 71o n.F. (Formulierungshilfe)?
    78. Warum hat das BMWK in seiner Formulierungshilfe die in der Kabinettsfassung noch enthaltenen Absätze 2 bis 6 zu § 64 GEG gestrichen?
    79. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um diejenigen Bürger mit klimaneutralen Energieträgern zu versorgen, bei denen keine kommunale Wärmeplanung vorhanden ist und die damit ab 2029 die Anforderungen nach § 71 Abs. 9 GEG n.F. (Formulierungshilfe) erfüllen müssen?
    80. Welche Ziele zum Ausbau klimaneutraler Energieträger (gasförmig und flüssig) bis zum Jahr 2045 hat sich die Bundesregierung gesetzt?
    81. Warum wird die Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung nicht als Teilerfüllungsoption auf die 65 Prozent-Anforderung angerechnet? 
    82. Gibt es nach dem Stand der Formulierungshilfe (oder aber der Förderpläne) die Verpflichtung, beim Einbau einer Wärmepumpe zugleich die alte Gasheizung zu entfernen?
    83. Wieso schränkt die Begründung zu § 71 Abs. 4 der Formulierungshilfe den Quartiersbegriff auf maximal "16 zusammenhängende Gebäude" ein?
    84. Wie sind "Quartiere" in anderen Vorschriften (etwa für Mieterstrom) definiert? Wie begründen sich diese Unterschiede und inwiefern hält die Bundesregierung dies für zweckmäßig?
    85. Bedeutet der nach der Formulierungshilfe einzufügende § 559 Abs. 3a BGB, dass die gesamte Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter beschränkt wird, also auch, wenn zusätzlich noch weitere, über die Heizung hinausgehende Modernisierungsmaßnahmen vom Vermieter durchgeführt werden?
    86. Wie viele mit dem Heizungseinbau befasste Handwerker gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und wie viele Heizungswechsel können diese bei maximaler Auslastung jährlich vornehmen?
    87. Welche Ausbauziele für jedes einzelne Jahr von 2023 bis 2030 hat sich die Bundesregierung für Erneuerbare im Stromsektor gesetzt?
    88. Ab wann wie der jährliche Strommix in Deutschland erstmal den Anteil von 65 Prozent der Stromproduktion aus Erneuerbaren erreichen?
    89. Wie hoch wird nach Erwartung der Bundesregierung jährlich der Stromverbrauch durch Wärmepumpen in den kommenden Jahren bis 2030 ausfallen? (bitte einzeln für alle Jahre auflisten)
    90. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2023 (2 BvE 4/23) im Hinblick auf den von ihr beabsichtigten Zeitplan für das Gesetz? Welche Form und welchen Umfang der parlamentarischen Beratung hält die Bundesregierung für mindestens erforderlich und wie wirkt sich die einstweilige Anordnung des Gerichts auf den weiteren Zeitplan aus?

    Wärmewende in Deutschland
    :Heizungsgesetz beschlossen: Was das bedeutet

    Nach monatelangem Ringen wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag beschlossen. Ein Überblick, wie in Zukunft in Deutschland geheizt werden soll.
    von Jan Schneider
    Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus in Düsseldorf
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